Stellvertretende:r Betriebsleiter:in (w/m/d) für die Mensa Domshof
Studierendenwerk Bremen
Für unseren gastronomischen Betrieb Mensa Domshof suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen/eine Stellvertretende:r Betriebsleiter:in (w/m/d).
Berufsgruppe: Hauswirtschaft
Eingruppierung: EG 8 TV-L
Besetzbar: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bereich: Das Studierendenwerk Bremen ist mit seinen 320 Beschäftigten der bedeutende soziale Dienstleister für 30.000 Studierende im Lande Bremen.
Aufgabengebiet
* Unterstützung der Betriebsleitung bei der erfolgsorientierten Leitung des Betriebes,
* Administrative Leitung der Mensa Domshof in Abstimmung mit der Betriebsleitung,
* Organisation und Umsetzung des Küchenkonzepts,
* Organisation des fachgerechten und bedarfsorientierten Personaleinsatzes,
* Teamorientierte und motivationsfördernde Führung der Mitarbeiter:innen,
* Sicherung unserer Qualitätsstandards.
Voraussetzungen
* abgeschlossene Ausbildung als Köchin/Koch (w/m/d),
* Erste Leitungserfahrung in der Gastronomie wünschenswert,
* mehrjährige Berufserfahrung,
* durchsetzungsstarke, freundliche und offene Persönlichkeit mit strukturierter, service- und lösungsorientierter Arbeitsweise,
* sehr gute Kenntnisse in der Qualitäts- und Hygienesicherung,
* versierter Umgang mit MS Office, vorzugsweise mit Kenntnissen im Umgang mit Warenwirtschaftssystemen,
* sehr gute Deutschkenntnisse und gute Englischkenntnisse.
Allgemeine Hinweise
* eine vielseitige und verantwortungsvolle Vollzeittätigkeit mit 39,2 Wochenstunden in einem dynamischen Umfeld,
* flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (in der Regel Mo-Fr),
* 30 Tage Erholungsurlaub zzgl. arbeitsfreier Tage am 24.12. und 31.12., ein breites Weiterbildungsangebot,
* Vergütung nach EG 8 TV-L sowie alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.
Bewerbungshinweise
Bitte reiche uns nur vollständige Bewerbungsunterlagen ein. Dazu gehören Motivationsschreiben, Lebenslauf, aktuelle Arbeitszeugnisse bzw. Referenzen und relevante Qualifikationsnachweise.
Die Auswahlentscheidung erfolgt gem. Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber:innen (w/m/d).
Schwerbehinderten Bewerber:innen wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, werden Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Im Rahmen des Leistungsvergleichs ist es unverzichtbar, dass Du uns ein Arbeitszeugnis vorlegst, welches nicht älter als ein Jahr sein darf. Bewerbungen können grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn die Einreichung des Arbeitszeugnisses bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist erfolgt.
Ansprechperson: Ein stets aufgeschlossenes und dienstleistungsorientiertes Auftreten ist für Dich eine Selbstverständlichkeit? Dann bewirb Dich bitte beim
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