Mit 100 % der tariflichen Arbeitszeit (Teilzeit ist möglich, bitte geben Sie bei der Bewerbung an, ob Sie auch bzw. nur an einer Teilzeitbeschäftigung interessiert wären) zu besetzen. Dies soll durch intensive Beratung und Schulungen erreicht werden. Die Bergische Universität Wuppertal stellt mit dem Pleiades-Cluster ein HPC-System für verschiedene Wissenschaftsbereiche zur Verfügung und beteiligt sich an HPC.Das Interdisziplinäre Zentrum (IZ2) der Universität stellt den Rahmen für diese Aktivitäten dar. Abgeschlossenes Universitätsstudium (Master oder vergleichbar) in einer Naturwissenschaft, Informatik, Mathematik oder Ingenieurwissenschaft Vorteilhaft ist die Promotion Selbstständiges Arbeiten Erfahrung in der Nutzung von High-Performance- oder High-Throughput-Computing Systemen Erfahrung in der Administration von größeren Rechnersystemen auf Basis von Linux Fundierte Kenntnisse mindestens einer höheren Programmiersprache (z. B. C++, Python, Go) Vorteilhaft sind Erfahrungen in der Administration von Rechnernetzwerken und aktuellen Speichertechnologien Sicheres Deutsch in Wort und Schrift Vorteilhaft sind Erfahrungen in der Lehre, der Veranstaltung von Workshops oder der Vorbereitung von Lehrmaterialien Aufgaben und Anforderungen: Eigene Forschungsprojekte im Kontext des HPC-Computings Beteiligung an der Administration des HPC-Systems Unterstützung der Nutzung von HPC-Systemen in Form von Beratung und Schulung Heranführen neuer Nutzer an HPC-System in Form von Tutorials Durchführen von Workshops Koordination der Zusammenarbeit mit den Partnern von HPC.Die Laufzeit des Arbeitsvertrages wird der angestrebten wissenschaft lichen Qualifizierung angemessen gestaltet. Kennziffer: 25018 Bewerbungen (mit Anschreiben, Lebenslauf, Nachweis des erfolgreichen Studienabschlusses und ggf. der Promotion, Arbeitszeugnissen, ggf. Nachweis einer Schwerbehinderung als PDF-Datei) sind grundsätzlich nur möglich über das Onlineportal der Bergischen Universität Wuppertal:. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Rechte von Menschen mit einer Schwerbehinderung, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.