Sachbearbeiter/-in Soziale Leistungen für Wohnungslose (m/w/d)
Wir suchen Sie für das Amt für Soziales und Teilhabe der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist in Teilzeit (50 %) und befristet bis zum 31.Das Sachgebiet Soziale Leistungen für Wohnungslose trägt Verantwortung für ältere und erwerbsgeminderte wohnungslose Menschen in Stuttgart. Sie sind verantwortlich für die Sozialhilfesachbearbeitung für Wohnungslose nach dem SGB XII: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Gesundheit, ambulante Hilfe zur Pflege. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII und Hilfe in anderen Lebenslagen
ein abgeschlossenes Studium im Bereich Soziale Arbeit, Sozialwirtschaft, Sozialmanagement, Rechtswissenschaften oder Public Management, einen Abschluss als Verwaltungsfachwirt/-in oder ein vergleichbarerer Hochschulabschluss wünschenswert mit Erfahrungen im Leistungsrecht
alternativ können sich auch Beschäftigte mit einer Fortbildung als Verwaltungsfachwirt/-in (ehem. EDV-Kenntnisse in MS-Word und MS-Excel sowie Kenntnisse in OPEN/PROSOZ oder vergleichbaren Fachverfahren sind wünschenswert
Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit, mobil bzw. im Homeoffice zu arbeiten
persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus
Gesundheitsmanagement und Sportangebote
ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV
betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung
~ Stuttgart-Zulage für Tarifbeschäftigte - bis zu 150 € monatlich
Rabatte und Angebote über Corporate Benefits
Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter .
2024 an unser Online-Bewerbungsportal
Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahlan das Amt für Soziales und Teilhabe der Landeshauptstadt Stuttgart, Eberhardstraße 33,Stuttgart senden.
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.