In der 3-jährigen Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher lernst du am Evangelischen Berufskolleg Wittekindshof sozialpädagogisch, reflektiert und nachhaltig zu handeln. Zu deinem Aufgabengebiet gehört die Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit und ohne Behinderung. Du begleitest und förderst sie in ihrer gesamten Entwicklung. Im Rahmen der Ausbildung kannst du auch die Fachhochschulreife erwerben.
Deine Aufgaben als Erzieher/in:
1. Die Selbstbildungsprozesse der Kinder und Jugendlichen wahrnehmen
2. Du lernst Stärken und Fähigkeiten zu erkennen und zu fördern
3. Mit den Eltern kooperieren und sich mit anderen Institutionen austauschen
4. Du wirst auf individuelle Bedürfnisse eingehen und soziale Kompetenzen vermitteln
5. Außerdem wirst du die Entwicklung der jungen Menschen beobachten und dokumentieren sowie ergänzend dazu Konzeptions- und Qualitätsentwicklung übernehmen
Mögliche Einsatzfelder:
Ausgebildete Erzieherinnen/Erzieher können in verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe tätig werden: zum Beispiel im U3-Bereich, Kindertagesstätten oder im Offenen Ganztag. Ebenso können sie nach der Ausbildung als Fachkraft in den vielfältigen Arbeitsbereichen der Behindertenhilfe arbeiten.
Am Evangelischen Berufskolleg Wittekindshof stehst du als zukünftige Erzieherin/zukünftiger Erzieher im Mittelpunkt. Kleine Bezugsgruppen und intensive Praxiserfahrungen bieten dir ideale Lern- und Arbeitsbedingungen.
Weitere Infos zum Berufskolleg für soziale Berufe und dessen Ausbildungsangeboten findest du unter:
https://www.berufskolleg-wittekindshof.de
Welche Voraussetzungen muss du erfüllen?
6. Fachoberschulreife bzw. mittlerer Bildungsabschluss ("Mittlere Reife")
zusätzlich entweder:
7. Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung, die einen Bezug zur Fachschulausbildung aufweist (z.B. Sozialassistent/in, Kinderpfleger/in etc.)
8. oder Abschluss einer nicht einschlägigen Berufsausbildung in Verbindung mit 240 Stunden zusammenhängendem Praktikum in der Kinder- und Jugendhilfe
9. oder Abschluss FOS im Sozial- und Gesundheitswesen
10. oder Abschluss FHR/AHR und 240 Stunden zusammenhängendes Praktikum im sozialen Bereich
11. oder eine fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit