Ihre Aufgaben
* Fachliche Anleitung und Aufsicht über die Bediensteten der Führungsaufsichtsstelle und der Forensischen Ambulanz, u. a.:
o Planung und Durchführung von fachübergreifenden Beratungen, Fallkonferenzen, Dienstberatungen unter Einbeziehung aller Verfahrensbeteiligten (Gerichts- und Bewährungshilfe, Forensische Ambulanz, Justizvollzugsanstalten, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizei etc.)
o Abstimmung von sicherheits- bzw. öffentlichkeitsrelevanten Einzelentscheidungen mit den beteiligten Stellen in organisatorischer und fachlicher Hinsicht
o Entscheidung über die Aufnahme von Probanden in das Überwachungskonzept "FoKuS" (Für optimierte Kontrolle und Sicherheit)
o Zeichnung von Strafanträgen und Anordnung von polizeilichen Maßnahmen (Aufenthaltsermittlungen, Gefährderansprachen etc.)
* Überwachung und Weiterentwicklung des Konzepts der Führungsaufsicht und der Forensischen Ambulanz unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung zum Vollstreckungsrecht, zur Führungsaufsicht und zu Vorstellungs-/ Therapieweisungen
* organisatorische Unterstützung und Vertretung der Behördenleitung
* Mitwirkung bei der strategischen Organisationsentwicklung des LaStar und bei der Vorbereitung der Berichterstattung der Behördenleitung in öffentlichkeitswirksamen Fällen
* Entwicklung und Pflege von Kooperationsbeziehungen zu allen Verfahrensbeteiligten
1. Ihr Profil
Sie besitzen die Befähigung zum Richteramt (Volljuristin/ Volljurist).
Vorausgesetzt werden zudem berufliche Vorerfahrungen in leitender Funktion mit Personalführungsverantwortung.
Weiterhin sollten Sie über umfassende Kenntnisse im Straf- und Strafvollstreckungsrecht verfügen. Erfahrungen im staatsanwaltlichen oder richterlichen Dienst oder im Justizvollzug sind von Vorteil.
Sie haben außerdem eine besondere Befähigung zum konzeptionellen, dienstleistungsorientierten und selbstständigen Arbeiten.
Der Dienstposten erfordert ein hohes Maß an Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Führungskompetenz sowie Team- und Konfliktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsfreude. Dies bringen Sie idealerweise mit.
Bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist beabsichtigt, den Dienstposten - frühestens ab dem 01.01. - dauerhaft mit der obsiegenden Bewerberin bzw. dem obsiegenden Bewerber dieses Auswahlverfahrens zu besetzen. Eine nochmalige Eignungsentscheidung soll nicht erfolgen. Eine gleichzeitige Beförderung ist damit gleichwohl nicht verbunden.
2. Das bieten wir Ihnen
* eine attraktive Altersabsicherung
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* die Möglichkeit zur Weiterbildung
* 30 Tage Urlaub
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Die Besoldung erfolgt für Beamtinnen/ Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesG M-V sowie für Richterinnen/ Richter und Staatsanwältinnen/ Staatsanwälte bis zur Besoldungsgruppe R2 LBesG M-V.
Die tarifrechtliche Vergütung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen in Abhängigkeit der aktuellen Zahl an vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des höheren Dienstes im Unterstellungsverhältnis in der Entgeltgruppe 14 bzw. 15 TV-L.
Nachgewiesene Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Hinweis: Diese Voraussetzung wird bei Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern als erfüllt angesehen. Andere Bewerbende bringen bitte ein entsprechendes Sprachzertifikat bei.
Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert, den Bewerbungsunterlagen neben geeigneten Nachweisen zu Abschlüssen, Qualifikationen und Kompetenzen ein aktuelles sowie ggf. weitere vorhandene Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen beizufügen. Sollten entsprechende Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen nicht vorliegen, wird darum gebeten, deren Erstellung kurzfristig zu veranlassen und sie zeitnah nachzureichen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss in Form einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen.