Ihre Aufgaben
wären insbesondere
1. Überprüfung von Kindeswohlgefährdungsmeldungen, Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls gem. § 8a SGB VIII einschließlich Inobhutnahmen und familiengerichtlicher Verfahren gem. § 1666 BGB
2. Beratung von Eltern in erzieherischen Belangen einschließlich der Beratung in Fragen von Trennung und Scheidung und bei der Ausübung der Personensorge
3. Hilfeplanung und Gewährleistung ihrer Umsetzung bei Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige und Maßnahmen der Eingliederungshilfe
4. Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
5. Kooperation mit internen und externen Fachkräften verschiedener Bereiche des alltäglichen Lebens.
Wir erwarten
6. Ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium: vorzugsweise im Studiengang Soziale Arbeit (Dipl., BA oder MA) oder alternativ einen Abschluss als Diplompädagogin/Diplompädagoge, Bachelor/Masterabschluss als Erziehungswissenschaftlerin/Erziehungswissenschaftler bzw. Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechend der Tätigkeiten von Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung
7. Selbstständigkeit und Flexibilität
8. Engagement und Einfühlungsvermögen
9. Belastbarkeit, Einsatz- und Leistungsbereitschaft (auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten) sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
10. Teamfähigkeit
11. sicheres Auftreten, Überzeugungs- und Durchsetzungsfähigkeit
12. EDV-Kenntnisse
13. Führerschein der Klasse B und eigenen Pkw (zur Nutzung bei Bedarf, sofern kein Dienst-Pkw zur Verfügung steht)
14. wünschenswert wäre eine einschlägige Berufserfahrung.
Wir bieten
15. eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
16. Einbindung in ein aufgeschlossenes, motiviertes Fachteam
17. eine 6-monatige Coachingphase
18. Team-Supervision
19. Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (EG S 14) mit den üblichen Sozialleistungen (Zusatzversorgung)
20. breites zusätzliches Fortbildungsangebot
21. betriebliches Gesundheitsmanagement (gemeinsame Veranstaltungen) und
22. Verpflegungsmöglichkeiten in der Kantine des Landratsamts, u. v. m.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.