Podologe/-in Eine Ausbildung mit Hand und Fuß NEU: Ab 1.10.25 entfällt das Schulgeld und Schüler/ innen erhalten eine Ausbildungsvergütung Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Sie ist als hochangesetzte Fußbehandlung im ärztlichen Vorfeld zu sehen, die zwar mit pflegerischen Maßnahmen zu tun hat, nicht aber mit Pflege im Sinn von Kosmetik (Somit stellt die Podologie für Kosmetiker/innen eine hervorragende Zusatzausbildung dar). Podologen sind Spezialisten für die Füße. Die Maßnahmen eines Podologen (früher: medizinische/r Fußpfleger/in) sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative (med.: heilend) therapeutische Maßnahmen am gesunden, von Schädigungen bedrohten und/oder bereits geschädigten Fuß. Podologen nehmen somit eine nicht zu unterschätzende Stellung in der Erhaltung der Fußgesundheit ein. Im Rahmen der Ausbildung erhält der/die Podologe/in die Befähigung, allgemeine oder spezielle Behandlungsmaßnahmen selbständig oder auf ärztliche Anweisung durchzuführen. Der Gesundheitsmarkt boomt und gut ausgebildete Fachkräfte sind gefragt wie nie. Die Podologie ist als jüngster, gesetzlich anerkannter und geregelter, medizinischer Fachberuf ein Beruf mit Zukunft. Sie besitzt eine hohe Akzeptanz bei Ärzten und Kliniken und bietet darüber hinaus beste Möglichkeiten für eine Selbständigkeit. Theoretischer Unterricht Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde, Deutsch fachbezogene Physik & Chemie Anatomie und Physiologie allgemeine und spezielle Krankheitslehre Hygiene und Mikrobiologie Prävention und Rehabilitation Psychologie, Pädagogik, Soziologie Arzneimittellehre, Material- u. Warenkunde theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung Fachpraktischer Unterricht erste Hilfe und Verbandtechnik fußpflegerische Maßnahmen podologische Behandlungsmaßnahmen physikalische Therapie podologische Materialien und Hilfsmittel 24 Monate oder 16 Monate als verkürzten Ausbildung/Umschulung Die Ausbildung in verkürzter Form (von 24 auf 16 Monate) ist einmalig in Sachsen-Anhalt.