Ausbildung zur/zum Straßenwärterin/Straßenwärter (m/w/d) in Quedlinburg Wir bilden aus Die Welterbestadt Quedlinburg bietet zum 01.08.2025 in folgendem Ausbildungsberuf einen Ausbildungsplatz an: Ausbildung zur/zum Straßenwärterin/ Straßenwärter Mit Ausbildungsbeginn 01.08.2025 bieten wir eine dreijährige praxisbezogene Ausbildung zur/ zum Straßenwärterin/Straßenwärter an. Der Beruf bringt umfangreiche, vielseitige und interessante Aufgaben mit sich um Straßen und Wege zu errichten und zu erhalten. Berufstypische Arbeiten sind daher die Kontrolle von Straßen bezüglich Sauberkeit und Instandhaltung, Beseitigung von Straßenschäden, Aufstellen und Unterhaltung von Verkehrszeichen, Sichern von Bau- und Unfallstellen, Winterdienst, Instandhaltung der Entwässerungseinrichtungen sowie die Pflege von Grünflächen und Gehölzen. Dabei kommen je nach Aufgabenstellung unterschiedliche Fahrzeuge, Maschinen und technische Geräte zum Einsatz. Wir bieten: eine dreijährige Ausbildung. mit praktischen Abschnitten im Bauhof der Welterbestadt Quedlinburg, überbetrieblichen Ausbildungsabschnitten in der Beschäftigungsförderungs-, Qualifizierungs- und Innovationsgesellschaft mbH Schönebeck (BQI mbH) sowie mit Berufsschulunterricht in Schönebeck den Erwerb des Führerscheines der Klasse C/CE ein Ausbildungsverhältnis nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) die Übernahme in ein späteres Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach § 16a TVAöD Wir erwarten: mindestens einen Realschulabschluss erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren gesundheitliche Eignung Nachweis der Führerscheintauglichkeit für die Klasse CE technisches Verständnis und handwerkliches Geschick Teamfähigkeit Für Schwerbehinderte, die die gestellten fachlichen und persönlichen Anforderungen erfüllen, ist dieser Ausbildungsplatz geeignet. Sie werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Ein Nachweis einer Schwerbehinderung/Gleichstellung ist zur Wahrung der Interessen bereits mit der Bewerbung beizufügen. Nach § 9 Absatz 5 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt werden Mitglieder im Einsatzdienst der Feuerwehr der Welterbestadt Quedlinburg bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, wenn nicht andere rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen, die in der Person eines anderen Bewerbers liegen. Schriftliche Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Kopie des letzten Schulzeugnisses bzw. Schulabgangszeugnisses, Nachweise über sonstige Abschlüsse, Nachweise über etwaige Praktika, Angabe einer E-Mail-Adresse) bis zum 28.02.2025 an die unten stehende Adresse oder online über www.quedlinburg.de/jobs Wenn Sie die Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Umschlag bei. Welterbestadt Quedlinburg Personalwesen Markt 1 06484 Quedlinburg Quedlinburg, den 17.01.2025 gez. Ruch Frank Ruch Oberbürgermeister Welterbestadt Quedlinburg Datenschutzhinweise für Bewerber/ -innen gem. Art 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Welterbestadt Quedlinburg möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. Diese Informationen finden Sie unter https://quedlinburg.de/Rathaus/Karriere/Datenschutzhinweise-in-Bewerbungsverfahren. Kontakt Welterbestadt Quedlinburg - Personalwesen Markt 1 06484 Quedlinburg bewerbungquedlinburg.de