Ihre Aufgaben
Der/Die Stelleninhabende ist verantwortlich für die Durchsetzung des Polizeigesetzes und der Polizeiverordnung der Stadt Friedrichshafen mit allen dazugehörigen Tätigkeiten insbesondere:
Kontrolldienste zur Durchsetzung der Polizeiverordnung
Einschreiten bei Verstößen gegen die Sondernutzungssatzung
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Identitätsfeststellungen und Befragen von Personen zur Abwehr einer Gefahr
Einschreiten bei Nichteinhaltung des Lärmschutzes im öffentlichen Raum
Erteilung von mündlichen Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld
Fertigung von Berichten zur Weitergabe an betroffene Dienststellen/Behörden
Vollzugshilfe bei Maßnahmen nach dem PsychKHG
Erteilen von Platzverweisen
Zusätzlich unterstützt der/die Stelleninhabende bei Bedarf innerhalb der Abteilung bei weiteren Aufgaben des allgemeinen Polizeirechts, sowie des Gewerberechts und des Waffenrechts.
Eine Anpassung des Aufgabengebiets behalten wir uns vor.