Hauptamtliche/r Bürgermeisterin / Bürgermeister (m/w/d) zum 1. Oktober 2025 neu zu besetzen. Der Amtsinhaber scheidet zum 30.09.2025 aus und kann sich (wegen Erreichung der Altersgrenze) nicht erneut um das Amt bewerben. Im Westen angrenzend an das Nachbarland Belgien, in nördlicher Richtung ausgedehnt bis an die Landesgrenze zum Bundesland Nordrhein-Westfalen, liegt das Gebiet der Verbandsgemeinde Prüm, das „Prümer Land“. Mit einer Größe von über 46.000 ha ist es flächenmäßig eine der größten Verwaltungseinheiten in Rheinland-Pfalz; hier wohnen in 44 Gemeinden (einschließlich der Stadt Prüm als Sitzgemeinde der Verbandsgemeindeverwaltung) rd. 23.700 Einwohner. (Nähere Informationen zur Verbandsgemeinde Prüm unter www.pruem.de). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, den 1. Juni 2025, von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Prüm für die Dauer von acht Jahren direkt gewählt (Urwahl). Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, den 15. Juni 2025, eine Stichwahl unter den zwei Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist gemäß § 53 Abs. 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, wer Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/ Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist am Tag der Wahl (1. Juni 2025) das 18. Lebensjahr vollendet hat nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat. Die/Der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B3 oder B4 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B3 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B4 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass den Parteien (und den Wählergruppen) des Verbandsgemeinderates die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in die Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere politische Parteien (und/oder Wählergruppen) beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die ordnungsgemäß eingereichte Bewerbung keinen Einfluss. Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 14. April 2025, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter im Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Prüm „Prümer Rundschau“ öffentlich bekannt macht. Bewerbungen werden erbeten bis zum 1. März 2025 (keine Ausschlussfrist) mit den üblichen Unterlagen an: Verbandsgemeindeverwaltung Prüm Kennwort: „Wahl Bürgermeisterin/Bürgermeister“ Tiergartenstraße 54 54595 Prüm www.pruem.de