Ihre Aufgaben
:
1. Lehre in den kindheitspädagogischen Studiengängen zu folgenden Themen: Theorie und Praxis der Didaktik in kindheitspädagogischen Handlungsfeldern konzeptionelle und methodische Ansätze inklusiver und diversitätssensibler Didaktik (insbesondere im Kontext von Armut, Lebenslagen, Geschlecht, Migration) didaktisch-methodische Begleitung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Lernwerkstätten als hochschuldidaktisches Format in kindheitspädagogischen Studiengängen pädagogische Diagnostik in kindheitspädagogischen Handlungsfeldern unter Berücksichtigung inklusiver und diversitätssensibler Aspekte
2. Bereitschaft zur Übernahme von Lehrveranstaltungen in anverwandten kindheitspädagogischen Themen
3. selbstständige Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie Aufgaben des Wissenstransfers
4. Übernahme von Aufgaben in der akademischen Selbstverwaltung
Formale Voraussetzungen:
Bewerber:innen müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 59 SächsHSG erfüllen, insbesondere Abs. 1 Buchst. 4c. Dazu zählen:
5. ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Berufungsgebiet und Kenntnisse in den genannten Lehrgebieten (entsprechende Nachweise sind einzureichen)
6. eine abgeschlossene Promotion als Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation, möglichst im Bereich Kindheitspädagogik (entsprechende Nachweise sind einzureichen)
7. pädagogische Eignung und hochschuldidaktische Kenntnisse
8. einschlägige mindestens fünfjährige Berufserfahrung, wovon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen
Erwartungen:
9. Erfahrungen in Forschung und Hochschullehre; Erfahrungen im Bereich der Lernwerkstättenarbeit im Kontext hochschulischer Lehre sind wünschenswert
10. fachbezogene Publikationen
11. Kenntnisse und Erfahrungen in einem oder mehreren kindheitspädagogischen Handlungsfeldern
12. eine dem sächsischen HDS-Zertifikat entsprechende hochschuldidaktische Qualifikation bzw. Bereitschaft zur hochschuldidaktischen Weiterbildung
13. Fähigkeit zum selbstorganisierten Arbeiten in einem kollegialen Rahmen mit interdisziplinär vernetzten Kooperationsbeziehungen
Voraussetzung für die Berufung ist in der Regel die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche (ACK). Näheres dazu regelt die Verfassung der Hochschule.
Unser Angebot:
14. ein verantwortungsvolles und abwechslungsreiches Aufgabengebiet, das Sie mitgestalten und mitentwickeln können
15. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
16. ein attraktiver Campus mit Mensa und Bibliothek
17. Zusatzversorgung (betriebliche Altersvorsorge), sonstige Sozialleistungen des TV-L, Zuschuss zum Jobticket und Teilnahme an den Angeboten des Dresdner Hochschulsportzentrums
18. ein Arbeitsort in unmittelbarer Nähe zur Dresdner Innenstadt, zur Dresdner Neustadt und zu nahegelegenen Freizeitmöglichkeiten sowie eine gute Verkehrsanbindung / Erreichbarkeit mit dem ÖPNV
Die Einstellung erfolgt im Angestelltenverhältnis. Die Lehrverpflichtung umfasst 13,5 LVS/SWS nach Sächsischer Dienstaufgabenverordnung. Bei vorhandenem Lehrbedarf kann der Stellenumfang auf bis zu 100% aufgestockt werden.
Menschen mit Behinderungen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.