Das Amtsgericht Dachau
stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Bewerberin (weiblich) für den Justizwachtmeisterdienst in Vollzeit ein.
Ein sachlicher Grund gem. § 20 Abs. 1 AGG liegt vor, die Bewerberin wird zur Personenkontrolle bei weiblichen Gerichtsbesuchern eingesetzt.
Die Einstellung erfolgt zunächst als Beschäftigte (Justizhelferin) in EG 4 TV-L. Nach erfolgreicher Ausbildung und dem Ablauf von 18 Monaten kann die Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgen.
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