Ihre Aufgaben und Tätigkeiten Justizfachwirtinnen und -fachwirte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Hier nehmen sie neben Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern wichtige Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr und tragen damit wesentlich zur Rechtsgewährung für die Bevölkerung bei. Sie sind Ansprechpartner für das rechtsuchende Publikum. Hervorzuheben sind vor allem folgende Tätigkeiten: Verwaltung der »Serviceeinheiten«, d.h. insbesondere die Verwaltung der Akten, Bearbeitung des Posteingangs und Postausgangs, Fristenkontrolle und Fristenüberwachung, der Umgang mit Publikum sowie die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen Ladung der Parteien, Zeugen und Sachverständigen zu Terminen Erteilung von Grundbuchabschriften, Gewährung der Grundbucheinsicht Führung der Ermittlungs- und Vollstreckungsregistern bei den Staatsanwaltschaften Berechnung der Gerichtskosten in fast allen Rechtsgebieten die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle In allen Abteilungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften nehmen die Justizfachwirtinnen und -fachwirte verantwortungsvolle Aufgaben wahr. Um eine Vorstellung über die Vielfalt der Abteilungen zu erhalten empfiehlt es sich, die Internetseiten eines Amtgerichts (z. B. die des Amtsgerichts Koblenz unter "Service & Information) oder einer Staatsanwaltschaft (z. B. die der Staatsanwaltschaft Koblenz unter "Wir über uns" - "Organisation") zu besuchen. Der Aufgabenbereich von Justizfachwirtinnen und -fachwirten umfasst dabei auch Tätigkeiten, die weit reichende eigene Entscheidungen und eine selbständige Sachbearbeitung erfordern. Dazu gehören z.B. die Berechnung und Festsetzung der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten sowie die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen. Zudem ist die Fähigkeit zur Teamarbeit in den »Serviceeinheiten« gefragt. - Die Tätigkeiten werden durch justizspezifische EDV-Programme unterstützt; entsprechende EDV-Kenntnisse werden bereits während der Ausbildung vermittelt. Die Ausbildung Die praxisbezogene und zugleich theoriegeleitete Ausbildung dauert 26 Monate und erfolgt: bei einem Amtsgericht (3 Monate) Fachtheoretischer Lehrgang I (3 Monate) bei einem Amtsgericht (2 Monate) Fachtheoretischer Lehrgang II (2 Monate) bei einer Staatsanwaltschaft (3 Monate) bei einem Amtsgericht (9 Monate) Fachtheoretischer Lehrgang III (2 Monate) Die Lehrgänge (Nr. 2, 4 und 7) sollen den Anwärterinnen und Anwärtern (so heißen die Auszubildenden im öffentlichen Dienst) die notwendigen theoretischen Kenntnisse sowie die darauf aufbauenden berufspraktischen Fertigkeiten vermitteln. Die fachtheoretischen Lehrgänge I und II sollen die bereits durchlaufene praktische Ausbildung nochmals theoretisch aufarbeiten und die bevorstehende Ausbildung theoretisch vorbereiten. Der fachtheoretische Lehrgang III dient der Wiederholung und Vertiefung des Ausbildungsstoffes. Die fachtheoretischen Lehrgänge I und II werden zentral im Justizausbildungszentrum in Saarburg durchgeführt, der fachtheoretische Lehrgang III findet im Lehrgangsgebäude der Justizverwaltung in Bad Kreuznach (Stadtteil Bad Münster am Stein - Ebernburg) statt. Die praktische Ausbildung umfasst alle Aufgaben einer Justizfachwirtin bzw. eines Justizfachwirts bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften, einschließlich des aufgabenorientierten Einsatzes der Informationstechnik. Die praktische Ausbildung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird durch Arbeitsgemeinschaften ergänzt, die einmal wöchentlich stattfinden. An den fachtheoretischen Lehrgang III schließt sich unmittelbar der schriftliche Teil der Laufbahnprüfung an. Einstellungsvoraussetzungen In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt als Bildungsvoraussetzung über a) den qualifizierten Sekundarabschluss I oder b) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder c) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlosssene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis verfügt und Grundkenntnisse in der elektronischen Daten- und Informationsverarbeitung sowie hinreichende Kenntnisse und Fertigkeiten im Tastschreiben besitzt. Der Nachweis über das Tastschreiben kann noch während der Ausbildung vorgelegt werden. Ihre Bewerbung für den Einstellungstermin 1. August 2023 richten Sie bitte ab dem 1. September 2023 per E-Mail an bewerbung(at)ko.jm.rlp.de oder per Post an: Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts Stresemannstraße 1 56068 Koblenz Dem Bewerbungsschreiben ist beizufügen: ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf (mit Angabe der Staatsangehörigkeit) eine Kopie des letzten Schulzeugnisses ggf. Zeugnisse und Nachweise über bisherige Beschäftigungen und Prüfungen (per Post bitte ohne Bewerbungsmappe; per E-Mail bitte im pdf-Format) Noch Fragen? Ich berate Sie gerne unter 0261 102-2656 oder senden Sie mir eine E-Mail an bewerbung(at)ko.jm.rlp.de