* Betreuung, Unterstützung und individuelle Förderung junger Menschen im Alter von 14–21 Jahren mit unterschiedlichem kulturellem und sprachlichem Hintergrund im Bereich Inobhutnahme (§42 und 42a SGB VIII) und Wohnheimgruppe (§34 SGB VIII)
* Einleitung eines Clearingverfahrens bzw. Fortsetzung der noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen aus dem Clearingverfahren
* Erziehung, Betreuung, Förderung und Beratung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen gemäß den gesetzlichen Vorgaben (insb. SGB VIII)
* Hilfestellung bei der Bewältigung alltäglicher Anforderungen
* Bieten einer festen Tagesstruktur; Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und Sprachförderung
* Kooperation mit Sorgeberechtigten, Jugendämtern, Schulen, Ärzten, Therapeuten etc.
* Planung und Durchführung von Freizeitangeboten und sozialer Gruppenarbeit
* Kollegiale Fachberatung, Reflektion und Abstimmung des pädagogischen Handelns sowie Fallbesprechungen bei den wöchentlich stattfindenden Teamsitzungen
* Übernahme fachlich-administrativer Aufgaben, z. B. Dokumentationen im Zusammenhang mit dem Hilfeprozess, Erstellung von Sachberichten sowie Mitwirkung beim Hilfeplan und bei Fachgesprächen