Haben Sie Freude an Eins-zu-eins-Beratung, dann können wir Ihnen ein passendes Betätigungsfeld bieten. Sie beraten die Mitglieder selbständig und übernehmen nach Absprache mit den Mitgliedern mitunter außergerichtlichen Schriftverkehr. Dafür erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung. Im Fall einer aus der Beratung folgenden gerichtlichen Auseinandersetzung ist eine Mandatierung durch das Mitglied der Regelfall.