Stellenausschreibung
Der Fachbereich Bildung ist einer der größten Fachbereiche der Stadtverwaltung und sucht Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Unterstützung der Kriseninterventionsgruppe. Die Aufgaben des Fachbereichs Bildung untergliedern sich in zwei Arbeitsgebiete: Die Kinder- und Jugendhilfe als Teil des Fachbereichs ist vorrangig für alle Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) als öffentlicher Träger der Jugendhilfe der Stadt Halle (Saale) zuständig. Kinder und Jugendliche sollen gesund und beschützt aufwachsen. Bei Bedarf werden die Eltern und Familien dabei in der Erziehung, Betreuung und Bildung ihrer Kinder beraten und unterstützt. Vorbeugende, auf Freiwilligkeit beruhende, familienunterstützende Angebote und konkrete Hilfen tragen dazu bei, die Lebenssituation von Familien zu verbessern und Kinder und Jugendliche stark zu machen. Im zweiten umfangreichen Arbeitsgebiet erbringt der Fachbereich Leistungen im Bereich der öffentlichen Schulverwaltung. Die Schulverwaltung setzt die äußeren Schulangelegenheiten um und erfüllt die Pflichten des Schulträgers der Stadt Halle (Saale) für die derzeit 64 kommunalen Schulen im Stadtgebiet.
Aufgaben
* Sie übernehmen die emotionale, materielle und pädagogische Betreuung sowie Versorgung von in Obhut genommenen Kindern und führen alle dazugehörigen Aufgaben in aktiver Wechselschichtarbeit aus
* Sie gestalten den Umgang mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen bei Besuchen ihrer Kinder in der Kriseninterventionsgruppe
* Sie wirken in internen Fallberatungen mit
* Sie dokumentieren in den Fallakten und erstellen Beobachtungs- und Entwicklungsberichte
* Sie führen die Neuaufnahme von Kindern in das Kinderschutzzentrum sowie das damit verbundene Krisengespräch außerhalb der Dienstzeit der Sozialarbeiter (m/w/d) durch
* Sie übernehmen hauswirtschaftliche Tätigkeiten (z. B. Reinigung von Räumen und der Wäsche sowie Zubereitung der Mahlzeiten) außerhalb der Dienstzeit der Hauswirtschafter (m/w/d)
* Sie nehmen die genannten Tätigkeiten im Rahmen der Wechselschichtarbeit (drei Schichten nach Dienstplan) wahr
Unsere Anforderungen
Erforderlich sind:
* eine abgeschlossene Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher oder staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger (m/w/d)
* Fähigkeit zur Wahrnehmung der Tätigkeit in einer nicht barrierefreien Umgebung (z. B. Treppensteigen, sicheres Heben und Tragen von Säuglingen und Kleinkindern sowie von Gegenständen mit einem Gewicht von ungefähr 10 Kilogramm)
Erwünscht sind:
* Rechtskenntnisse im SGB VIII (insbesondere im § 42 SGB VIII)
* Erfahrung im Umgang mit Konfliktsituationen
* freundlicher Umgang sowie respektvolles, bestimmtes und sachkompetentes Auftreten gegenüber den Kindern und deren Bezugspersonen
* Fähigkeit zum selbstständigen erzieherischen Handeln in einer Wohngruppe
* Team- und Kooperationsfähigkeit
* hohe Belastbarkeit, Flexibilität, Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
Im Falle einer Einstellung sind nachzuweisen:
* eine Bescheinigung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)
* ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a BZRG (ohne Vorstrafen)
* eine Bescheinigung gemäß § 20 Abs. 8 bis 11 Infektionsschutzgesetz (z. B. Impfung gegen Masern)
Wir bieten
* ein nach § 14 Abs. 1 TzBfG befristetes Beschäftigungsverhältnis für die Dauer der Abwesenheit der stelleninhabenden Person (voraussichtlich bis April 2026) in der Entgeltgruppe S 8b TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst (ab 3.371,39 € bis 4.902,44 € brutto). Bei Vorlage der organisatorischen Voraussetzungen wird eine Verlängerung bzw. Festanstellung perspektivisch angestrebt.
* Zahlung einer Heimzulage und Wechselschichtzulage sowie von Zeitzuschlägen für die Tätigkeit in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen
* Möglichkeit der Zahlung einer SuE-Zulage und im begründetem Einzelfall einer Arbeitsmarktzulage
* eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden
* 26 Tage Erholungsurlaub, zwei Regenerationstage, bis zu 6 Tage Zusatzurlaub nach § 27 Abs. 1a) TVöD sowie die Möglichkeit von bis zu zwei Umwandlungstagen pro Kalenderjahr
* umfangreiche Zusatzleistungen, u. a. jährliche Sonderzahlung und Leistungsentgelt, betriebliche Altersvorsorge
* attraktive individuelle Qualifizierungsangebote
* gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen
* eine umfassende Einarbeitung
* Möglichkeit Job-Ticket und Fahrradleasing
* Mitarbeiterrabatte bei verschiedenen Onlineshops
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Vorstellungskosten können von der Stadt Halle (Saale) leider nicht erstattet werden. Das Personalauswahlverfahren wird gegebenenfalls mit Hilfe von Online-Eignungsdiagnostik-Testverfahren sowie Videokonferenzen durchgeführt.
Stadt Halle (Saale)
Der Oberbürgermeister
Kontaktinformationen
Für fachspezifische Fragen steht Ihnen Uta Hesselbach, Abteilungsleiterin Kriseninterventionszentrum, unter der Telefonnummer 0345 221-5706 zur Verfügung. Organisatorische Fragen beantwortet Ihnen Oliver Hoppe im Fachbereich Personal unter der Telefonnummer 0345 221-6145.
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