Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) mit Sitz in Darmstadt ist eine von 20 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Kirchenverwaltung in Darmstadt ist die zentrale Dienstleistungseinrichtung für alle Bereiche unserer Kirche. Die Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sucht für die Arbeitsgruppe Gesamtkirche im Referat Servicecenter Personalverwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Personalsachbearbeiter*in / HR-Generalist*in Bis einschließlich 31.2029 beträgt der Stellenumfang unbefristet 50 % (19,5 Wochenstunden). Im Einzelnen ergeben sich hieraus u. a. folgende Aufgaben: Beratung der Mitarbeiter*innen und Vorgesetzten zu allen personal- und vergütungsrelevanten Fragen, auch zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Befristung, Kündigung) und hierbei Erstellung von Verträgen zur Abwicklung beiderseitiger Ansprüche sowie abschließend Sicherstellung der Einstellung der Vergütungszahlung Beratung der gesamtkirchlichen Zentren, sonstigen Einrichtungen der EKHN und der Vorgesetzten zu personalrelevanten und rechtlichen Themen (u. a. Mutterschutz / Elternzeit, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, tarifrechtliche Angelegenheiten) und der daraus resultierenden Anpassungsmöglichkeiten und Ausgleichsmaßnahmen Ausfertigung von Dienstverträgen, Nachträgen zum Dienstvertrag sowie Ausbildungs- und Praktikantenverträgen, hierbei Prüfung rechtlicher Vorgaben zur Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung Prüfung der Personaldaten und Beurteilung der Steuer-, Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungspflicht sowie Meldung der Personaldaten zur Erfassung und Zahlbarmachung der Vergütung Prüfung und Festsetzung der berücksichtigungsfähigen Zeiten aufgrund vorheriger Beschäftigungsverhältnisse sowie der anrechenbaren Beschäftigungszeiten Beratung zu den unterschiedlichsten besoldungsrelevanten Themen (ggf. in Rücksprache mit dem Stabsbereich Recht) sowie Anforderung der Prüfungsgrundlagen zur Ernennung und Übernahme in ein Kirchenbeamtenverhältnis und anschließende besoldungstechnische Umsetzung Prüfung und Festsetzung der Beschäftigungszeit und Jubiläumszeit Turnusmäßige bzw. anlassbezogene Anforderung der Erklärung zum Familienzuschlag sowie Prüfung, Festsetzung und Anweisung der Auszahlung des Familienzuschlags inklusive Versand einer Vergleichsmitteilung an den Arbeitgeber des Ehe- bzw. Das bringen Sie mit: Umfassende Fachkenntnisse, die in der Regel durch einen Fachhochschulabschluss, Bachelor-Abschluss, Abschluss an einer Berufsakademie oder einen entsprechenden Weiterbildungsabschluss (z. B. Verwaltungsfachwirt*in) oder mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Personalsachbearbeitung nachgewiesen werden Gründliche und umfassende Kenntnisse über Struktur, Aufbau, Beschlussgremien, Ämter und Einrichtungen der EKHN Gründliche und umfassende Kenntnisse der einschlägigen Rechtsgrundlagen (z. B. KDO, BBesG, BVG-EKD, PfDG, PfBesG, Wartestandsregelungen, TzBfG, Mutterschutz- und Elternzeitgesetz) Kenntnis von übergreifenden Tarifwerken (TVÖD, TV-H, TV-L etc.) Umfassende Kenntnisse von Excel, Outlook, PO sowie Enaio Kenntnisse der kaufmännischen Buchführung, insbesondere über die Abgrenzung der Wirtschaftsperioden und der Umsatzsteuer Zuverlässigkeit, Loyalität, Sorgfältigkeit, Engagement, Verschwiegenheit, Organisationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Selbstständigkeit, Kommunikationsfähigkeit sowie ein gutes Ausdrucksvermögen Das dürfen Sie von uns erwarten: Eine attraktive Vergütung gemäß der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (KDO) mit einem Tabellenentgelt oberhalb des Niveaus vergleichbarer Tarifverträge wie TVöD, TV-L oder TV-H (4.475,40 EUR brutto mtl. je nach Stufenzuordnung) Jährliche Sonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen Möglichkeit zur mobilen Arbeit Flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten 30 Tage Urlaub sowie aktuell 3 arbeitsfreie Tage zusätzlich Zusatzversorgung (derzeit 100 % durch den Arbeitgeber finanziert) Betriebliche Gesundheitsförderung Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung Kantine Die EKHN fördert die Chancengleichheit aller Geschlechter. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Die Mitgliedschaft in einer der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angeschlossenen Kirche ist erwünscht.