Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die Stelle der / des Stellvertreterin / Stellvertreters des Vorstandsvorsitzenden der Bundesstiftung (w / m / d) zu besetzen. Gesucht wird eine engagierte und teamfähige Persönlichkeit, die die Verantwortung für die kaufmännischen, personalwirtschaftlichen und administrativen Aufgaben der Stiftung übernimmt und den Vorstandsvorsitzenden bei seiner Aufgabenwahrnehmung unterstützt. Sie muss mit den Gremien der Stiftung, dem Stiftungsrat und dem Beirat vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium bzw. eine vergleichbare Qualifikation mit Bezug zu den Aufgaben des Vorstands, vorzugsweise der Verwaltungs-, Wirtschafts-, Rechtswissenschaften oder aus dem Planungsbereich, sowie Berufserfahrung mit Personal- und Haushaltsverantwortung.
Zu den wahrzunehmenden Aufgaben gehören insbesondere:
1. die kaufmännische Leitung der Stiftung, einschließlich der Bewirtschaftung der ihr übertragenen Mittel. Dies schließt insbesondere die Vorlage und Kontrolle des Wirtschaftsplans sowie die Wahrnehmung von Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Stiftung ein.
2. das Fundraising für die Stiftung. Dies umfasst die Analyse, die Planung, die Durchführung und die Kontrolle der Aktivitäten zur Beschaffung der zur Erfüllung des Stiftungszwecks erforderlichen Ressourcen (Geld-, Sach- und Dienstleistungen).
3. die Mitwirkung an der Umsetzung des Arbeitsprogramms der Stiftung.
Die Stellvertreterin / der Stellvertreter sollte sich mit den Zielen der Stiftungsarbeit identifizieren, über gute Kenntnisse des von der Stiftung bearbeiteten baukulturellen Themenspektrums verfügen und in der Lage sein, den Vorstandsvorsitzenden bei Bedarf auch inhaltlich zu unterstützen. Erfahrungen und bisherige Tätigkeiten mit Bezug zu den Aufgaben der Stiftung sind von Vorteil.
Die Stellvertreterin / der Stellvertreter wird vom Stiftungsrat für die Dauer von bis zu fünf Jahren bestellt. Eine erneute Bestellung ist möglich. Die tarifliche Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 15 TVöD Bund (Tarifgebiet Ost). Bei der Stufenzuordnung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen geprüft, ob neben einschlägigen Berufserfahrungen auch sog. förderliche Vorerfahrungszeiten gem. § 16 Abs. 2 S. 3 TVöD anerkannt werden können.
Das Bundesstiftung Baukultur versteht sich als familienfreundlicher Arbeitgeber und begrüßt daher auch Bewerbungen von Menschen mit Familienpflichten. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt. Ein barrierfreier Zugang zum Stiftungsgebäude ist teilweise gegeben.
Bewerbungsverfahren: Bitte richten Sie Ihre Bewerbung (Bewerbungsanschreiben, Lebenslauf und relevante Zeugnisse im PDF-Format) per Mail bis zum 05.05.2025 an [emailprotected] mit dem Betreff »BSBK_Vorstand«. Die maximal zulässige Anhanggröße beträgt 12 MB.
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