Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet einen Leiter (m/w/d) der Abteilung 10 - Geologie für das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) in 09599 Freiberg.
Die Abteilung 10 nimmt die Aufgaben des Staatlichen Geologischen Dienstes des Freistaates Sachsen wahr. Dieser untergliedert sich aktuell in fünf Referate und zwei Projektgruppen. Der Staatliche Geologische Dienst Sachsens ist die zentrale geowissenschaftliche Fachbehörde des Freistaates. Seit 150 Jahren ist er in Sachsen der zentrale Ansprechpartner für alle Fragen zur Nutzung und zum Schutz des geologischen Untergrundes sowie seiner Wechselwirkungen mit der Erdoberfläche. Wesentliche Themenbereiche sind dabei das Geodatenmanagement nach Geologiedatengesetz, die Überwachung von Geogefahren (u. a. Landeserdbebendienst), die Unterstützung der unteren Verwaltungsbehörden sowie der allgemeinen und besonderen Staatsbehörden in Fragen der Geologie (TÖB- und fachtechnische Stellungnahmen), die geowissenschaftliche Landesaufnahme sowie angewandte geowissenschaftliche Forschung. Die zeitgemäße digitale Verarbeitung des sehr umfangreichen Geodatenbestandes unter Nutzung modernster digitaler Auswertemethoden (3-D-Technologie, KI u. a.) stehen dabei im Fokus.
Aufgabengebiet:
Leitung und Führung der Abteilung 10 „Geologie“ mit folgenden Aufgabenschwerpunkten:
• Wahrnehmung der administrativen Führungs- und Steuerungsaufgaben der Abteilung,
• grundsätzliche fachstrategische Ausrichtung der Aufgaben der Abteilung, Steuerung der Facharbeit und des Wissenstransfers,
• Impulsgebung und Vernetzung der Abteilung im Prozess der Entwicklung des LfULG zu einer bürgernahen, modernen, leistungsfähigen Fachverwaltung,
• Bearbeitung grundsätzlicher Angelegenheiten sowie Beratung bei und Umsetzung von strategischen Vorgaben der Behördenleitung,
• Bearbeitung von Grundsatzfragen zur Ausrichtung des Staatlichen geologischen Dienstes in Sachsen, Abgabe von fachlichen Stellungnahmen, Gutachten und Berichten,
• Zusammenarbeit mit geologischen Diensten der Länder, nationalen und internationalen geologischen Diensten, mit geowissenschaftlichen Forschungsinstitutionen sowie Fachverbänden.
Zwingend erforderliche Kenntnisse und Erfahrungen (Nachweise sind beizufügen):
• abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom/Master) in der Fachrichtung Geologie, Geophysik, Mineralogie, Geowissenschaften, Geoökologie oder in einer vergleichbaren relevanten Fachrichtung (Fachhochschulstudiengänge erfüllen diese Voraussetzungen nur, wenn es sich um akkreditierte Masterstudiengänge handelt),
• langjährige Erfahrung in der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Führungsspanne mindestens auf der Ebene einer Referatsleitung einer einem Ministerium nachgeordneten Behörde oder in einer vergleichbaren Organisationseinheit in der Verwaltung oder in einem Unternehmen,
• mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Geowissenschaften, vorzugsweise im Aufgabengebiet,
• Überblick zu fachwissenschaftlich aktuellem Wissen und Methodenkenntnis in aktuellen Handlungsfeldern in Bezug auf das Aufgabengebiet und digitale Transformationsprozesse,
• Fahrerlaubnis Klasse B.
Weiterhin wird die Fähigkeit zu fachübergreifendem strategischen Denken und Handeln, ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit, sicheres Auftreten, Engagement, Flexibilität, Selbständigkeit, eine ziel- und lösungsorientierte Arbeitsweise sowie die Befähigung zur Leitung einer größeren Organisationseinheit und in diesem Zusammenhang Entscheidungsstärke, Delegationsvermögen sowie Moderations- und Konfliktfähigkeit erwartet.
Von Vorteil sind:
• Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln für Projekte
• fachspezifische Englischkenntnisse in Wort und Schrift
• mehrjährige Berufserfahrung in einem Explorations- bzw. Consultingbetrieb mit Bezug auf das Aufgabengebiet
• eine abgeschlossene Promotion im Aufgabengebiet
• Überblick und Kontakte zu Fachinstitutionen, Forschungseinrichtungen und Staatlichen Geologischen Diensten – auch länderübergreifend
• Verwaltungserfahrungen.
Bedienstete des Freistaates Sachsen müssen die Beförderungsgrundsätze für die Übertragung von Ämtern der Besoldungsgruppe A 16 in der Sächsischen Staatsverwaltung vom 21. Dezember 2020 in der Fassung vom 3. Juni 2024 erfüllen. Voraussetzung sind überdurchschnittliche Leistungen in den letzten beiden Regelbeurteilungen (Gesamturteil mindestens 13 Punkte, ab dem Jahr 2024 12,50 Punkte), davon mindestens eine Regelbeurteilung in A 15/E 15 bzw. eine den Voraussetzungen entsprechende Anlassbeurteilung. Besondere Bedeutung wird den Merkmalen Sozial- und Führungskompetenz beigemessen.
Weiterhin müssen eine den Anforderungen des Dienstpostens entsprechende notwendige Erfahrung auf verschiedenen Dienstposten nachgewiesen werden. Von der erforderlichen Verwendungsbreite und -tiefe wird grundsätzlich ausgegangen, wenn eine mindestens einjährige Tätigkeit bei wenigstens einer obersten Landes- oder Bundesbehörde und eine mindestens zweijährige Tätigkeit bei einer anderen Behörde vorliegen und wenn diese Tätigkeiten in verschiedenen Aufgabenbereichen wahrgenommen worden sind. Auf die Ausnahmeregelungen im Einzelfall in den o.g. Beförderungsgrundsätzen wird verwiesen.
Externe Bewerber/innen müssen die Verwendungsbreite und -tiefe durch berufliche Erfahrungen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen nachweisen. Diese müssen der Wertigkeit der erforderlichen Tätigkeiten interner Bediensteter entsprechen.
Wir bieten Ihnen ein sehr interessantes und anspruchsvolles Tätigkeitsfeld in einer Fachbehörde mit vielfältigen Aufgaben. Für alle Mitarbeiter steht ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung zur Verfügung. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 16 bewertet. Bei Beamtinnen/Beamten in einem Amt der Besoldungsgruppe A 15 erfolgt die Übertragung des Amtes der Besoldungsgruppe A 16 – bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen – gemäß § 8 Sächsisches Beamtengesetz zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe. Bei Bewährung in der Probezeit ist eine Übertragung des Amtes auf Lebenszeit vorgesehen. Beschäftigte erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen eine der Besoldungsgruppe A 16 entsprechende außertarifliche Vergütung. Die Führungsfunktion wird auf Probe und bei Bewährung auf Dauer übertragen.
Menschen mit schweren Behinderungen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Berücksichtigung kann nur erfolgen, sofern ein entsprechender Hinweis im Bewerbungsschreiben oder im Lebenslauf an hervorgehobener Stelle erfolgt und ein Nachweis über die Schwerbehinderung oder erfolgte Gleichstellung der Bewerbung beigefügt ist. Im Interesse der Gleichstellung von Frau und Mann werden qualifizierte Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Wir weisen darauf hin, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.
Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung.