Das ist die Rolle des Oberbürgermeisters/der OberbürgermeisterinDer oder die Oberbürgermeister/in ist die wichtigste politische Person in der Stadt Bottrop. Er oder sie führt den Vorsitz im Rat, dessen Mitglied er oder sie kraft Gesetzes ist. Er oder sie setzt die Tagesordnung fest und führt die Verhandlungen im Namen der Stadt. Weiterhin führt er oder sie den Vorsitz im Hauptausschuss.Der oder die Oberbürgermeister/in ist zudem Chef/in der Verwaltung. Als solcher verantwortet er oder sie alles, was die Verwaltung erarbeitet und entscheidet.Er oder sie bereitet die Beschlüsse des Rates vor und führt diese aus.Er oder sie entscheidet über die Geschäftsverteilung und die innere Organisation der Gemeindeverwaltung.Er oder sie hat die Hoheit über das Organigramm; lediglich den Geschäftskreis der Beigeordneten kann der Rat festlegen.Er oder sie hat Weisungsrecht.Er oder sie vertritt die Gemeinde im Rechtsverkehr.Er oder sie stellt den Haushalt fest.Er oder sie erteilt dem Rechnungsprüfungsamt Aufträge.Das muss getan werden:Bottrop ist finanziell strapaziert. Die Stadt befindet sich im „Haushaltssicherungskonzept“, verfügt über kaum freie Mittel und leidet unter hohen Personalkosten in einer fast 2.000-köpfigen Verwaltung. Gleichzeitig droht die Innenstadt zu verfallen, und es mangelt der Stadtspitze an kreativen Ideen für Projekte, die in die Zukunft weisen.Der neue Oberbürgermeister oder die neue Oberbürgermeisterin hat die Aufgabe, die Sanierung der Stadt einzuleiten und umzusetzen. Dazu muss die Verwaltung modernisiert und die Stadt gemeinsam mit den Menschen in Bottrop weiterentwickelt werden.