Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist der größte Arbeitgeber im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
Wir verknüpfen Verkehrsmanagement, Ökologie und Ökonomie mit moderner Technik, um die vielfältigen Funktionen von Wasserstraßen und Schifffahrt für die Daseinsvorsorge und die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und nachhaltig zu verbessern. Gestalten Sie unsere Aufgaben und Ziele aktiv mit!
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee ist Teil eines 357.Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, unbefristet, eine/einen
Unterstützung des Nautikers vom Dienst bei der Verkehrsregelung
Weitergabe von Informationen für die Schifffahrt
In Deutschland erworbener oder nach deutschem Recht anerkannter Fachschulabschluss der Fachrichtung „Nautik“
Nautische Wachoffizierin/Nautischer Wachoffizier in der Großen Hochseefischerei (BGW) gemäß § 34 Abs. 1 Seeleute-Befähigungsverordnung oder
Nautische Wachoffizierin/Nautischer Wachoffizier (aktuell gültig) in der kleinen Hochseefischerei BKW bzw. Kapitänin/Kapitän in der kleinen Hochseefischerei BK gem. § 33 Abs. 1 Nr. 1 b und Nr. 2 b Seeleutebefähigungszeugnis oder
Sehr gute Sprachkenntnisse Englisch (auch maritimes Englisch)
Verhandlungssichere Kenntnisse der Amtssprache Deutsch (mündlich und schriftlich)
Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9a bei Vorliegen des Befähigungszeugnisses Nautischer Wachoffizier (NWO) oder Einstellung in die Entgeltgruppe 8 bei Vorliegen der anderen aufgeführten Befähigungszeugnisse bei Erfüllung der tarifvertraglichen Voraussetzungen
Zahlungen von Zulagen z. B. für Wechselschichtarbeit
Zahlung einer Jahressonderzahlung (umgangssprachlich Weihnachtsgeld)
Zusätzliche Altersvorsorge (Betriebsrente) über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
Fortbildungen angepasst an den individuell festgestellten Bedarf
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Maßgabe des § 8 BGleiG bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt.