Das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein sowie die Ärztekammer Schleswig-Holstein setzen sich gemeinsam für die Qualitätssicherung von (rechts-)psychologischen und (forensisch-)psychiatrischen Sachverständigengutachten im Rechtswesen ein. Ein zentrales Ziel ist die effektive Nutzung vorhandener Kapazitäten und der perspektivische Ausbau dieser Kapazitäten.
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