Online- Bewerbung an: kanzler@ba-sachsen.de Die Berufsakademie Sachsen (BA Sachsen) zählt mit den Hochschulen zu den Einrichtungen des tertiären Bildungsbereiches. 2025 wird die Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen (DHSN) umgewandelt. Sie führt Studierende in dreijährigen praxisintegrierten dualen Studiengängen zum Abschluss Bachelor of Arts, Bachelor of Science, Bachelor of Engineering oder Diplomingenieur (BA). An der Berufsakademie Sachsen ist folgende Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen:
Entgeltgruppe E 13 TV-L, unbefristet, Vollzeit)
Bearbeitung allgemeiner Rechtsangelegenheiten (z. B. Zivilrecht, Vergabe, Compliance, IT-Recht, Datenschutz etc.)
Rechtliche Begleitung von Gremienarbeit und Projekten der BA Sachsen / DHSN
Fahrerlaubnis der Klasse B
Gute Kenntnisse der englischen Sprache
Sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache
Dienstreisebereitschaft und Bereitschaft zur Weiterbildung
Sicheres unbefristetes Arbeitsverhältnis
Regelmäßige kostenlose Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche sowie arbeitsfreie Tage an Heiligabend und Silvester
Zusätzliche tarifvertragliche betriebliche Altersversorgung (VBL)
Sonderzahlung gemäß § 20 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Jobticket
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 13.
Die Berufsakademie Sachsen begrüßt ausdrücklich die Bewerbung von Frauen. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Es wird darum gebeten, den Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
10 MB für Ihre Online-Bewerbung mit folgender Kennzeichnung: BAS-04-2024-Name-Vorname )
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Vorgaben des Datenschutzes vernichtet. Sofern Sie einen ausländischen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie Ihren
Bewerbungsunterlagen möglichst einen Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses