Stellenbeschreibung
Anforderungsprofil
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung: Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung nach § 5 Absatz 1 ist
1. dass die Bewerberin in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes geeignet ist und
2. der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung
oder
3. der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit
a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufs-ausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahre
oder
b) die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe oder eine andere gleichwertige Ausbildung vorliegt
Ihre Aufgaben
_ Fachkundige Betreuung der Patientinnen und Patienten während ihres Aufenthaltes in der Anästhesieabteilung
_ die Vorbereitung und Nachbereitung des Arbeitsplatzes, sowie die Unterstützung des Anästhesisten
_ die Betreuung und Vitalüberwachung der narkotisierten Patienten, sowie die Betreuung im Aufwachraum
_ fundierte Sachkenntnis, Wartung und Handhabung der medizinischen Geräten
Wir bieten
_ Einen anspruchsvollen Ausbildungsplatz in einer Umgebung in der Sie sich wohlfühlen können
_ Angenehmes und wertschätzendes Arbeitsklima
_ Individuell strukturierte Einarbeitung
_ Attraktive leistungsgerechte Vergütung nach TVöD, Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes inkl. Betrieblicher Altersvorsorge
_ Personalwohnung (nach Verfügbarkeit)
_ Großraumzulage München
_ Sport- und Präventionsangebote in unserer Gesundheitsakademie
_ Eine frühzeitige und sozial ausgerichtete Dienstplangestaltung
_ Ein attraktives naturnahes Umfeld mit sehr hohem Freizeitwert in guter Erreichbarkeit des Ballungsraumes München
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Information
Petra Woelki,
OP-Management,
T +49 8151 18-2568
Anforderungsprofil
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung: Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung nach § 5 Absatz 1 ist
1. dass die Bewerberin in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes geeignet ist und
2. der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung
oder
3. der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit
a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufs-ausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahre
oder
b) die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe oder eine andere gleichwertige Ausbildung vorliegt
Ihre Aufgaben
_ Fachkundige Betreuung der Patientinnen und...