* Wahrnehmung anspruchsvoller Beratungs- und Prüfleistungen eines Sicherheitsingenieurs bzw. einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG und DGUV Vorschriften
* Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und sicherheitstechnischen Begehungen von Arbeitsplätzen, Anlagen und Geräten oder Gefahrstoffen im Sinne des ArbSchG an Verwaltungs- und Sonderliegenschaften wie Bürogebäude, Betriebsrestaurants, Rechenzentren, Testhallen oder Werkstätten
* Sicherheitstechnische Beratung zu Neu- und Umbauvorhaben im Hinblick auf ArbStättV, GefStoffV oder BetrSichV
* Abwicklung von Unfallanalysen und Statistiken zu Arbeitsunfällen
* Vorbereitung und Mitwirkung bei sicherheitstechnischen Unterweisungen und Schulungen
* Mitwirkung bei Notfallmanagement und Gefahrenabwehrplanung durch Übungen, Alarmpläne oder Abstimmung mit Behörden