Ihre Aufgaben
1. Sie sind zuständig für die Konzeptionierung und Durchführung von Unterricht sowie Leitung von Lehrgängen in der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen beziehungsweise Notfallsanitätern.
2. Sie übernehmen die Organisation und die Kommunikation mit Vertretern von Krankenhäusern und Lehrrettungswachen.
3. Sie führen die Praxisbegleitung in den Abschnitten Lehrrettungswache und Krankenhaus durch.
4. Sie übernehmen allgemeine administrative Tätigkeiten in der Notfallsanitäter-Ausbildung.
5. Sie kommunizieren mit externen Dozenten oder Einrichtungen .
6. Sie entwickeln, gestalten und bestimmen Lernziele und Lerninhalte (Curricula).
7. Sie erstellen Unterrichtsinhalte im Hinblick auf den Fortschritt in Medizin, Wissenschaft, Forschung und Technik und passen diese regelmäßig an .
8. Sie wirken in Prüfungsausschüssen mit.
9. Sie evaluieren Bildungsteilnehmer und Dozenten.
10. Sie übernehmen die Lehrtätigkeit in Aus-, Fort- und Weiterbildung von Rettungsdienstpersonal.
11. Sie übernehmen die Vertretungsfunktion anderer Klassenlehrer und der Schulleitung.
12. Sie sind verantwortlich für die Bearbeitung von Projekten nach Vorgabe der Schulleitung.
13. Sie unterstützen die Schulleitung bei Leitungsaufgaben.
14. Sie arbeiten in kommunalen und interkommunalen Arbeitskreisen mit.
Zusätzlich für den feuerwehrtechnischen Dienst
15. Bei Feuerwehrbeamt*innen mit B IV Qualifikation erfolgt nach dreijährigem Einsatz als C-Dienst und Lagedienstführerin / Lagedienstführer der Einsatz als B-Dienst und Lagedienstführer*in. Für den Einsatz als B-Dienst ist ein erfolgreich bestandener Eignungsnachweis erforderlich.
Unsere Anforderungen
16. Sie zeichnen sich durch eine selbstständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise aus.
17. Sie gehen offen auf andere Menschen zu und sind hilfsbereit insbesondere bei Erledigung von zentralen Aufgaben der Abteilung. Dabei greifen Sie Handlungserfordernisse auf und kümmern sich eigenständig um die Erledigung.
Zusätzlich für den feuerwehrtechnischen Dienst
18. Sie besitzen die Qualifikation zur Gruppenführerin / zum Gruppenführer
19. Bei Beamtinnen / Beamten mit feuerwehrtechnischer Laufbahn ist die Qualifikation einer abgeschlossenen Laufbahnausbildung 2.1 wünschenswert. Sofern Sie der Laufbahngruppe 1.2 des feuerwehrtechnischen Dienstes angehören, bieten wir Ihnen, bei einer entsprechenden Eignung einen Aufstieg in die Laufbahngruppe 2.1 an.
20. Wünschenswerterweise besitzen Sie weitere Qualifikationen (Desinfektor*in, Praxisanleiter*in, DIVI-Kurs) sowie vorhandene Leitungserfahrung.
21. Sie haben bereits die PHTLS-, ACLS- oder vergleichbare Zertifizierungen abgeschlossen.