Bei der Gemeinde Gaienhofen (rd. 3.400 EW) ist die Stelle nach EG 10 TVöD (VKA) bewertete Stelle derBereichsleitung Ordnungsamt / Liegenschaftsverwaltung (m/w/d)zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit zu besetzen.Bewerben können sich auch verbeamtete Personen. Bei der Besetzung der Stelle im Beamtenverhältnis ist in Abhängigkeit von den stellenplanmäßigen und persönlichen Voraussetzungen eine Bewertung bis A 11 BesGBW vorstellbar.Die Aufgaben dieser Stelle umfasst die Wahrnehmung von Aufgaben der OrtspoKommunales OrdnungsrechtGrundstücks- und LiegenschaftsverwaltungAbstimmungen/WahlenIntegrations-/FlüchtlingsangelegenheitenDigitalisierung/EDVsowie die selbständige Sachbearbeitung in den BereichenMieten, Pachten, GebäudebewirtschaftungOrdnungswidrigkeiten, WidersprücheFeuerwehrangelegenheitenMaßnahmenplanung KatastrophenschutzDie Aufgabenzuordnungen können sich ändern.Ihr AnforderungsprofilErfolgreich abgeschlossenes Studium als Diplom-Verwaltungsfachwirt (m/w/d) bzw. Bachelor of Arts Public Management oder erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachwirt (m/w/d)Fundierte Kenntnisse im Bereich des Ordnungsrechtes bzw. die Bereitschaft, vorhandene Kenntnisse zu vertiefenAusgeprägte Kommunikations- und ÜberzeugungsfähigkeitEntscheidungsfreude und DurchsetzungsvermögenSelbstständigkeit und organisatorisches GeschickVertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der IT-Administration und Digitalisierung sind wünschenswertWas wir bietenEinen modernen Arbeitsplatz in einer UrlaubsregionMöglichkeit zur Fort- und WeiterbildungFahrradleasingflexible ArbeitszeitenPassen die Aufgaben zu Ihrem Profil? Sind Sie interessiert?Dann richten Sie Ihre Online-Bewerbung bitte bis am 22.02.2025 an. Fragen zur Stelle können Sie gerne an das Hauptamt Gaienhofen, Frau Vera Leibing, stellen.Falls Sie uns Ihre Bewerbung dennoch auf dem Postweg zukommen lassen möchten, übersenden Sie bitte Kopien (keine Originale) Ihrer Unterlagen und verzichten Sie auf Mappen, Hüllen usw. Die Unterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet und können nicht zurückgeschickt werden.Bewerben können sich Menschen jeglicher geschlechtlicher Identität und Herkunft.Auch eine Behinderung ist kein Hindernis für Ihre Bewerbung. Bei gleicher Eignung und Befähigung berücksichtigen wir diese Bewerbung mit Vorrang.Bei uns entscheidet Ihre Qualifikation und Kompetenz – sonst nichts.Datenschutz ist uns wichtig. Informationen hierzu finden Sie unterGemeinde GaienhofenAuf der Breite 178343 GaienhofenTel. Fax. www.gaienhofen.de