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Die Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie besetzt im Department Pädagogik am Institut für Grundschulforschung zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine
W3-Professur für Grundschulpädagogik und -didaktik mit dem Schwerpunkt Inklusion
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Für die Besetzung der Stelle gilt Art. 3 § 5 des Bayerischen Konkordats.
Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber (m/w/d) vertritt in Forschung und Lehre sowohl das Fachgebiet Grundschulpädagogik in der gesamten Breite als auch mindestens einen Bereich der Grundschuldidaktik (Schriftspracherwerb und Sachunterricht).
Es wird vorausgesetzt, dass die zu berufende Person in empirischer Unterrichts- und Bildungsforschung im Bereich der Grundschulpädagogik und -didaktik hervorragend ausgewiesen ist. Erfahrungen in interdisziplinärer Forschung mit Fachdidaktiken, der Pädagogik / Psychologie oder der Sonderpädagogik sind ebenso erwünscht wie die Bereitschaft zum Aufbau internationaler Kooperationen. Erwartet werden Erfolge im Einwerben von Drittmitteln und ein ausgewiesenes Forschungsprofil, das durch sichtbare Publikationen und ein wissenschaftliches Netzwerk nachgewiesen wird.
Aufgefordert zur Bewerbung werden insbesondere Personen, die neben einem einschlägigen Profil in Grundschulpädagogik und -didaktik zusätzlich inhaltliche Expertise und Forschungsaktivitäten zum Thema Inklusion vorweisen können. Eine Schwerpunktsetzung im Bereich der Kinderrechte ist erwünscht. Lehraufgaben werden vorrangig im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Grundschulen erbracht, eine Mitwirkung im Masterstudiengang Erziehungswissenschaftlich-Empirische Bildungsforschung wird erwartet. Die zu berufende Person bringt sich inhaltlich in die Forschungsaktivitäten der FAU zum Thema Menschenrechte ein, die Bereitschaft zu einer aktiven Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der FAU ist ausdrücklich erwünscht.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können. Schulische Lehrerfahrungen, bevorzugt in der Grundschule, oder alternativ einschlägige Erfahrungen in vergleichbaren pädagogischen Einrichtungen sind erwünscht.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein »Familie in der Hochschule e. V.« und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 02.03.2025 erwünscht, adressiert an den Dekan der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter phil-berufungen@fau.de gerne zur Verfügung.