Unser Angebot
1. Eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit, unbefristet und in Vollzeit (40 Wochenstunden), Teilzeit ist möglich
2. Attraktive Vergütung nach AVR-Bayern Diakonie
3. Bei uns gibt es keine Rentenlücke ! Zum Glück zahlen wir eine zusätzliche Altersversorgung.
4. Zahnersatz fällig? Unsere Zusatzversicherung ist inklusive.
5. Noch bis Ende 2024: monatliche Inflationsausgleichsprämie
6. Work-Life-Balance gesucht? Wir bieten 33 freie Tage (30 Tage Urlaub und zusätzlich 3 weitere freie Tage am / für Buß- und Bettag, Heiligabend und Silvester)
7. Exklusive Vorteile:
- 80% Jahressonderzahlung im November
- Einkaufsvergünstigungen über Corporate Benefits
- Familienfreundliche Zuschüsse über unser Familienbudget
- Bike-Leasing und vieles mehr
8. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung besonders berücksichtigt
(Benefits abhängig von Ihren individuellen Voraussetzungen)
Ihre Aufgaben
9. Maßgebliche Mitwirkung beim Aufbau einer neuen Therapieeinheit: Personalakquise, Ausstattung und Praxisorganisation
10. Sicherstellung einer hohen Qualität in Therapie, Patientenbetreuung und Praxisablauf
11. Physiotherapeutische Einzel- / und ggf. Gruppenbehandlungen
12. Flexibler Einsatzbereich, sowohl Praxistätigkeit wie auch Hausbesuche
13. Dokumentation, fachliche Befundung, Berichtwesen
14. Mitarbeiterführung in der Physiotherapie, Einführung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen, Teambuilding
15. Fachliche und organisatorische Weiterentwicklung der Praxis
Das bringen Sie mit
16. Abgeschlossene Ausbildung als Physiotherapeut / Physiotherapeutin
17. Leitungserfahrung nicht zwingend erforderlich
18. Berufserfahrung und möglichst Zusatzqualifikation/en auf orthopädisch / neurologischer Basis
19. Lust zum eigenverantwortlichen Handeln und Gestalten
20. Kooperativer und integrativer Führungsstil, Organisationsgeschick, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten, Bereitschaft zur Reflektion des eigenen Führungshandelns
21. Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a Abs. 2 BZRG
22. Loyalität gegenüber Kirche und Diakonie