Informationen zum Job Externe Stellenausschreibung 6.3.6 SB 11 Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeitung IT - TK, Funk, Zweidrahttechnik (m/w/d) EG 10 TV-L NRW in Brühl. Die Stellenbesetzung steht unter dem Vorbehalt der Realisierung einer anderen Personalmaßnahme. Ein Beruf ist mehr als nur Geld verdienen. Übernehmen Sie in Ihrem neuen Job Verantwortung für eines der wichtigsten Themen unserer Zeit: Die Innere Sicherheit. Wir beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen sind verantwortlich für die Aus- und Fortbildung der Polizei in NRW. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer bürgerorientierten, professionellen und rechtstaatlichen Polizeiarbeit. Weitere Informationen zum LAFP NRW finden Sie unter folgendem Link: https://lafp.polizei.nrw/. Wir sorgen für: einen spannenden, abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit guten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in einem kollegialen Umfeld karrierebewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Als Landesoberbehörde bieten wir gute Entwicklungsmöglichkeiten eine Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege durch verschiedene Maßnahmen (z.B. flexible Arbeitszeiten, Telearbeit, Teilzeit, Notfalllaptop etc.) Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements, hierzu zählt auch die kostenfreie Nutzung eines umfangreichen Sportangebots für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. B. Fitnessraum, Schwimmbad, Mehrzwecksportanlage etc.) Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) für Tarifbeschäftigte Werden Sie Teil unseres Teams und sorgen Sie mit uns für die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen Ihre neue Stelle ist dem Dezernat ZA 3 zugeordnet. Das Dezernat ZA 3 ist organisatorisch innerhalb des LAFP NRW der Zentralabteilung zugeordnet. Die Zentralabteilung umfasst folgende Aufgabenbereiche: Dezernat ZA 1: Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten, Vergabestelle, Schadenangelegenheiten, wirtschaftliche Angelegenheiten, Behördliches Gesundheitsmanagement Dezernat ZA 2: Interne Personalangelegenheiten, interne Fortbildung Dezernat ZA 3: Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, Veranstaltungsmanagement, IuK-Technik, Kfz-, Waffen- und Geräteangelegenheiten, Verpflegungswesen Das Dezernat ZA 3 ist in 8 Sachgebiete unterteilt, die in Selm (ZA 3.1 – ZA 3.3 und ZA 3.8) und den nachstehenden Bildungszentren (ZA 3.4 - Münster, ZA 3.5 - Neuss, ZA 3.6 - Brühl, ZA 3.7 - Schloß Holte-Stukenbrock) ihren Sitz haben. Das Dezentrale Liegenschafts- und Veranstaltungsmanagement (DLVM – ZA 3.6) unterstützt im Bildungszentrum Brühl die Durchführung der Aus- und Fortbildung durch Bereitstellung von Büro- und Seminarräumen, Trainings- und Sportstätten, Übungsgegenständen, Fahrzeugen und Verpflegung. Das DLVM ZA 3.6 verwaltet neben dem Bildungszentrum Brühl auch noch die Trainingszentren Linnich und Teveren. Ihre neuen Aufgaben: Installation und Administration der TK-Anlage, der dazugehörigen Verkabelung und Peripheriegeräte (inkl. Fehlersuche und -beseitigung) Mitwirken bei der Fortentwicklung der zentralen TK-Technik für das LAFP NRW im Rahmen der Landesvorgaben Installieren und Administrieren der Funkgeräte und der dazugehörigen Komponenten (inkl. Fehlersuche und -beseitigung) Bereitstellen von Hardware und Peripheriegeräten (PC, Drucker, Audio- und Videotechnik etc.) sowie deren Administration (inkl. Fehlersuche und -beseitigung) Administrieren der Gefahrenmeldeanlagen, gleichartiger Anlagen und der Zutrittskontrollsysteme (inkl. Störungsbeseitigung) sowie Mitwirken im Verfahren zur Inbetriebnahme neuer Technik Bereitstellen der entsprechenden IT-, Audio- und Videotechnik für Veranstaltungen einschließlich der Betreuung der Technik während der Veranstaltung Erstellen von Anleitungen und Handouts für die Handhabung und Bedienung von Fernmelde- und Funkeinrichtungen sowie von Internet-Technologie Bestandsverwaltung des technischen Geräts im Aufgabenbereich sowie Mitwirken bei Beschaffungen und Aussonderungen Beraten und Unterstützen der Sachgebietsleitung in fachlichen Angelegenheiten Mitwirkung und Unterstützung bei der Erledigung von Sachaufgaben in den Bereichen IT-Benutzerservice und IT-Systemservice Ihr Profil Was Sie mitbringen müssen (formale Voraussetzungen): Abgeschlossene Ausbildung in einem der nachfolgenden Berufe: Staatlich geprüfter Techniker mit Schwerpunkt Informations- und Telekommunikationstechnik IT-System-Elektroniker/in Elektroniker/in der Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik Elektroniker/in - Geräte und Systeme (Telekommunikation) Wünschenswert wären: Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in den Berufen der formalen Voraussetzung Erfahrung in der Administration von TK-Anlagen und den dazugehörigen Peripheriegeräten Gute Kenntnisse der Bürosoftware MS Office (Excel, Word, Outlook) Die wünschenswerten Kriterien sind, wenn möglich in Form von Zeugnissen/Zertifikaten oder anderen offiziellen Dokumenten nachzuweisen. Andernfalls könnten sie ggf. nicht anerkannt werden, sh. dazu auch Punkt Auswahlentscheidung. Diese Stelle passt zu Ihnen, wenn Sie über folgende Kompetenzmerkmale verfügen: Ergebnisorientierung /Leistungsmotivation Eigenständigkeit Organisations- und Planungsfähigkeit Innovationsfähigkeit Kooperationsfähigkeit Kommunikationsfähigkeit Teamfähigkeit Fachwissen Das ist uns wichtig: Das LAFP NRW fördert Chancengerechtigkeit und Vielfalt. Frauen sind besonders zur Bewerbung eingeladen und werden nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. (s. sonstige Hinweise). Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Personen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen. Zudem wendet sich diese Ausschreibung ausdrücklich auch an Menschen mit einer Migrationsgeschichte. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit den folgenden Unterlagen: Selbstauskunftsbogen, Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Arbeitszeugnis, Nachweis über Berufsausbildung / Studium sowie die wünschenswerten Kriterien Bitte senden Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Stellennummer 6.3.6 SB 11, Ihrer telefonischen Erreichbarkeiten sowie Ihrer zeitnahen Urlaubs- und Abwesenheitszeiten bitte bis zum 19.03.2025 an: ZA2.1-personalverwendung.lafppolizei.nrw.de oder per Post an Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Zentralabteilung, ZA2.1 Im Sundern 1 59379 Selm Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird ein Versand per Post empfohlen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in den entsprechenden Hinweisen (s. a. unter Ziffer 10 “Datenschutzhinweise DS-GVO2018”. Informationen über den Verfahrensablauf (insbesondere Einladungen zum Auswahlverfahren) werden grundsätzlich an Ihre angegebene Emailadresse gesteuert. Auswahlentscheidung: Es wird darauf hingewiesen, dass sich das LAFP NRW eine Vorauswahl der Bewerber/innen nach Aktenlage anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vorbehält. Die dabei ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber nehmen dann an einem Auswahlverfahren teil. Das Auswahlverfahren findet in Form eines strukturierten Interviews statt, welches voraussichtlich im März/April 2025 durchgeführt wird. Sonstige Hinweise Bitte übersenden Sie die Unterlagen im pdf-Format. Alle aus dem Internet eingehenden E-Mails, die dem o. g. Format nicht entsprechen, (z. B. .doc, .xls, .ppt, etc.) werden aus Sicherheitsgründen automatisch blockiert. Für diesen Arbeitsbereich gibt es eine Servicezeitvereinbarung. Die Arbeitszeiten liegen im Rahmen von Montag – Freitag von 06:00 Uhr bis 17:00 Uhr. In Einzelfällen kann auch Dienst außerhalb dieser Zeiten erforderlich werden. Teilzeit ist grundsätzlich möglich und sollte flexibel und unter Berücksichtigung interner Ab-sprachen im gesamten Rahmen der Servicezeiten geleistet werden können. Ihre Bereitschaft zur temporären Aufgabenwahrnehmung an anderen Dienstorten des LAFP NRW wird vorausgesetzt. Zur Aufgabenerfüllung ist eine körperliche Belastbarkeit erforderlich (Heben und Tragen über 10 kg, Arbeiten über Kopf, Arbeiten auf Leitern). Sofern deren Einsatz möglich ist, werden bei Bedarf entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Für die Übernahme der Stelle ist eine gesundheitliche Eignung erforderlich. Diese wird durch eine amtsärztliche Einstellungsuntersuchung festgestellt. Weitere Informationsmöglichkeiten Haben Sie Fragen zur ausgeschriebenen Stelle? Dann steht Ihnen Herr Sommer, SGL ZA 3.6, unter der Rufnummer 02592 / 68 - 3610 gern zur Verfügung. Informationen zum Auswahlverfahren erteilt Ihnen Herr Distelkamp, TD ZA 2.1, Tel-Nr. 02592 / 68 - 6272. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen DATENSCHUTZHINWEISE FÜR STELLENAUSSCHREIBUNGEN DES LANDESAMT FÜR AUSBILDUNG, FORTBILDUNG UND PERSONALANGELEGENHEITEN DER POLIZEI NRW – Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)– Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung: Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW, Im Sundern 1, 59379 Selm Sie erreichen die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n unter: LAFP NRW, Datenschutzbeauftragte/r, Im Sundern 1, 59379 Selm oder per E-Mail unter datenschutz.lafppolizei.nrw.de Welche Daten verarbeiten wir und aus welchen Quellen stammen diese? Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten. Diese Daten entstammen aus dem von Ihnen auszufüllenden Selbstauskunftsbogen und aus den von Ihnen zugesandten Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate). Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage? Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu verschiedenen Zwecken. Grundsätzlich kommen als Zwecke der Verarbeitung in Betracht: Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO), zur Wahrung einer Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO i. V. m § 18 DSG NRW) und aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO). Mit dem Zusenden der Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen. Wer bekommt meine Daten? Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich vom LAFP NRW verwendet und dort erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung des Bewerbungsprozesses betraut sind. Wie lange werden meine Daten gespeichert? Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Bewerbungsprozesses. Wenn es im Anschluss des Bewerbungsverfahrens zu einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis kommt, werden die Daten in die Personalakte überführt. Ansonsten endet der Bewerbungsprozess mit dem Zugang einer Absage beim Bewerber. Spätestens 3 Monate nach Zugang der Absage werden die Daten datenschutzrechtlich unbedenklich vernichtet. Dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Dauer eines Rechtsstreits) erforderlich ist. Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beschränkt werden diese Rechte aufgrund der §§ 11 – 13 DSG NRW. Zur Ausübung der vorgenannten Rechte können Sie sich an die im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ genannten Stellen wenden. Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO erfolgt, können Sie diese Einwilligung zu jeder Zeit widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ohne Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e) –f) DSGVO erfolgt können Sie dieser Verarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in Art. 21 DS-GVO widersprechen. Weitere Hinweise zu Ihrem Widerspruchsrecht finden Sie am Ende dieser Datenschutzhinweise in der „Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO“. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs. Die für unsere Behörde zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten? Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Im Rahmen Ihrer Bewerbung sollen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Bewerbung erforderlich sind. Ohne diese Daten werden wir jedoch Ihre Aufnahme in den Bewerbungsprozess ablehnen müssen. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall? Unserer Entscheidungsfindung im Rahmen des Bewerbungsprozesses beruht nicht auf einer automatisierten Verarbeitung gemäß Artikel 22 DS-GVO. Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung genutzt? Ihre Daten werden nicht zu einer Profilbildung (Profiling) genutzt. Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte zu analysieren oder vorherzusagen. Was habe ich bei der elektronischen Zusendung von Bewerbungsunterlagen zu beachten? Elektronische Bewerbungen per Mail sind ohne Datensicherheitsmaßnahmen nicht geschützt und können insoweit mit dem nötigen Know-how weltweit eingesehen und vielfältig ausgewertet werden, ohne dass die Betroffenen davon Kenntnis erhalten. Anbieter eines E-Mail-Dienstes bieten normalerweise eine Verschlüsselung an aber keine erforderliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bei der Verschlüsselung der E-Mail-Anbieter handelt es sich um eine Transportverschlüsselung zwischen den E-Mail-Servern. Auf den Servern liegt die Mail dann unverschlüsselt und kann von Dritten eingesehen werden. Eine Verschlüsselung durch das LAFP NRW kann derzeit nicht angeboten werden. Die elektronische Übersendung Ihrer Daten erfolgt auf eigenes Risiko. Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 lit. e) –f) DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Das Recht auf Widerspruch gegenüber einer öffentlichen Stelle besteht weiterhin gemäß § 14 DSG NRW nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst an die in den Datenschutzhinweisen im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ - genannten Stellen gerichtet werden.