An der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
folgende Stelle zu besetzen:
Institut für Romanistik
Juniorprofessur (W1) für Didaktik der Romanischen Sprachen (Französisch / Italienisch)
für zunächst vier Jahre; nach positiver Zwischenevaluation, die in der Regel im vierten Jahr stattfindet, wird das Dienstverhältnisses auf insgesamt sechs Jahre verlängert. Grundlage des Evaluationsverfahrens sind zum Dienstantritt einvernehmlich festgelegte Evaluationskriterien, insbesondere in den Kategorien Forschung, akademische Lehre, akademische Selbstverwaltung und Wissenstransfer.
Sie (m/w/d) vertreten das Fachgebiet in Forschung und Lehre in seiner ganzen Breite. Wir wünschen uns einen Schwerpunkt in der Verzahnung von Theorie und Praxis des schulischen Französisch- sowie Italienischunterrichts, der sich auf dem Gebiet einer digitalen transformativen Didaktik bewegt. Von Ihnen erwarten wir eine enge Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Lehrerbildung, Schul- und Berufsbildungsforschung (ZLSB) der TUD sowie ein einschlägiges empirisches Forschungsvorhaben zur Didaktik der romanischen Sprachen, um diese Kollaboration zu stärken. Wir wünschen uns zudem eine Beteiligung am Wahlpflichtbereich Schule und Bildung im MA-Studiengang Digital Humanities. Die Bereitschaft zur Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung und zur Mitwirkung an anfallenden Prüfungen, Aktivitäten zum Einwerben von Drittmitteln und Aufgeschlossenheit gegenüber Kooperationen im vorhandenen wissenschaftlichen Umfeld der TU Dresden setzen wir voraus. Wir freuen uns über ein Profil, das (via Kultur-, Medien-, Sprach- und/oder Literaturdidaktik) Anschlusspotenziale in die Bezugswissenschaften aufweist. Erfahrungen in den praxisbegleitenden Phasen des Lehramtsstudiums sind nachzuweisen. Die Lehrverpflichtung beträgt zunächst vier SWS.
Wir setzen ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Romanistik, einschlägige fachdidaktische Qualifikation (i. d. R. drei Jahre Lehrpraxis an einer Schule) sowie pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die i. d. R. durch eine hervorragende Promotion nachgewiesen wird, voraus. Die Einstellungsvoraussetzungen, die Dienstaufgaben und die dienstrechtliche Stellung richten sich nach §§ 64, 65, 69, 72 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) und der Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO). Den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie unter: .