Informationen zum Job Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit mehr als 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleister und Dienstleisterinnen, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen. Sie wollen einen aufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dann werden auch Sie Teil unseres Teams Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 22 am Dienstort Arnsberg eine Sachbearbeitung (m/w/d) für den Zivil- und Katastrophenschutz (Entgeltgruppe 10-11 TV-L) Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Einsatz erfolgt als Sachbearbeitung in der Entgeltgruppe 10 der Entgeltordnung zum TV-L. Bewerber und Bewerberinnen, die bereits in der EG 11 der EntgeltO bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden. Entwicklungsmöglichkeiten sind vorhanden. Das Dezernat 22 ist zuständig für die Bereiche der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und der Kampfmittelbeseitigung. Zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zählen hier insbesondere Tätigkeiten im Zivil- und Katastrophenschutz. Ihre Aufgaben Wesentliche Schwerpunkte in den einzelnen Tätigkeitsfeldern sind: Zivilschutz Umsetzung der Richtlinie Zivile Alarmplanung (ZAPRL) auf Ebene der Bezirksregierung nach Maßgabe der Regelungen des Bundes und des Landes NRW, Anleitung und Koordinierung der nachgeordneten HVBen in der Umsetzung der ZAPRL, Revitalisierung der Wahrnehmung der sich aus den Sicherstellungs- und Vorsorgegesetzen ergebenen Aufgaben innerhalb der zuständigen Fachdezernate der Bezirksregierung, Controlling der bezirksregierungsweiten Umsetzung der ZAPRL, Erstellung und Führung des Alarmkalenders für die Bezirksregierung, Betreuung der zivil-militärischen Zusammenarbeit, Umsetzung der Konzeption zivile Verteidigung, Bearbeitung der Zivilschutz-Konzepte des Bundes, Teilnahme an der Rufbereitschaft „Meldekopf nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr“ Mitwirkung im Krisenstab der Bezirksregierung Arnsberg (aktiv und vorbereitend). Katastrophenschutz Katastrophenschutz-/Gefahrenabwehrplanung (Prüfung und Überwachung der Katastrophenschutzpläne und Gefahrenabwehrpläne der Kreise und kreisfreien Städte, Koordinierung überregionaler Belange), Externe Notfallplanung (Prüfung und Überwachung von Sonderschutzplänen der Kreise und kreisfreien Städte), Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Einheiten und Einrichtungen des Brand- und Katastrophenschutzes im Regierungsbezirk. Ihr fachliches Profil Bewerber/-innen müssen mindestens über folgende Voraussetzungen verfügen: Erfolgreicher Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums (Bachelor of Laws oder vgl.) oder einer Weiterbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt/in bzw. Angestelltenlehrgang II oder einer vergleichbaren Qualifikation und jeweils ergänzt um eine erfolgreich absolvierte Ausbildung in der Gefahrenabwehr (mindestens F-III-Ausbildung (Gruppenführer) nach FwDV 2) oder vergleichbare Ausbildung bei einer anerkannten Hilfsorganisation, der Bundesanstalt THW, der Bundeswehr oder einer Polizei eines Bundeslandes oder des Bundes oder erfolgreicher Abschluss eines Studiums im Bereich „Krisenmanagement und Sicherheitswesen“ (Bachelor of Engineering oder vgl.) Wünschenswert wären darüber hinaus: einschlägige Berufserfahrung, insbesondere bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, gute Kenntnisse über die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr und das Gefahrenabwehrrecht des Landes NRW, Tätigkeit bei einer öffentlichen Feuerwehr oder anerkannten Hilfsorganisation oder dem THW - vorzugsweise in NRW – mit Bezug zu einsatzbezogenen, operativen Handlungsfeldern in der Gefahrenabwehr, Das Vorliegen folgender Voraussetzungen bzw. Bereitschaften ist im Fall einer Einstellung unerlässlich: Die Aufgabenstellung ist mit gelegentlichen Dienstreisen verbunden. Ein Führerschein der Klasse B bzw. Fahrdienst durch eine Arbeitsassistenz im Sinne des SGB IX ist erforderlich. EDV-Kenntnisse, insbesondere ein sicherer Umgang mit MS-Office (Word, Excel, PowerPoint, Outlook) sind unabdingbar. Eine Tätigkeit im Dezernat 22 kann Berührungspunkte zu sog. „sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten“ haben. Die Einwilligung für eine ggfls. erforderliche Sicherheitsüberprüfung ist daher ebenfalls Voraussetzung. Die rechtliche Grundlage ist in diesem Falle das „Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen in NRW“. Soweit die Ausbildung „Verbandsführer/in“ und „Einführung in die Stabsarbeit“ nach FwDV 2 oder vgl. nicht bereits absolviert wurde, ist die Bereitschaft zu einer entsprechenden Nachqualifizierung inkl. aller geforderten Teilnahmevoraussetzungen wie z.B. Teilnahme an Gruppen- oder Zugführerlehrgängen erforderlich. Die Aufgaben erfordern zudem die Bereitschaft, im Bedarfsfall auch außerhalb üblicher Büroarbeitszeiten tätig zu sein (auch i.S.d. § 14 ArbZG) und regelmäßige oder bedarfsweise Rufbereitschaften zu übernehmen. Hinweis : Für eine Tätigkeit im Bereich des Katastrophenschutzes muss für alle nach 1970 geborenen Personen ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern vorhanden sein. Ein Nachweis hierüber ist im Falle einer Einstellung vorzulegen. Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte noch keinen Nachweis bei. Ihr persönliches Profil Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit, Team- und Kooperationsfähigkeit, verantwortungsbewusstes, eigenständiges und lösungsorientiertes Handeln und Arbeiten, sicheres Auftreten, Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick sowie die Fähigkeit, Arbeitsergebnisse überzeugend darzustellen und zu vertreten, gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift, Bereitschaft zu Tätigkeiten auch außerhalb der regulären Dienstzeiten, Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung. Wir bieten Ihnen Spannende Themen https://bra.nrw.de/-475 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Sie können Privates und Berufliches durch flexible Arbeitszeitmodelle und Home-Office in ein ausgewogenes und gesundes Gleichgewicht bringen. Familienfreundlichkeit Sie erfahren in unterschiedlichen Lebenssituationen Unterstützung – FAMILIE wird hier großgeschrieben, dafür sind wir zertifiziert Individuelle Entwicklung Sie profitieren von einem umfangreichen Fortbildungsangebot mit jährlich über 1000 Seminaren u. a. in der Fortbildungsakademie des Landes NRW. Gesundes Arbeiten Sie fördern Ihre Gesundheit durch die attraktiven Angebote unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements. Wollen Sie Teil unseres Teams werden? Dann reichen Sie Ihre vollständige Bewerbung bitte unter folgendem Link bis zum 06.04.2025 über unser online-Bewerbungsportal ein: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID100534274 Hinweis: Im Rahmen der online-Bewerbung werden Ihnen u.a. einige Fragen zu Ihrem bisherigen beruflichen Werdegang gestellt. Bitte halten Sie außerdem Ihren Lebenslauf, ein Motivationsschreiben sowie Ausbildungsnachweis(e) und ggf. Arbeitszeugnisse als PDF-Dokumente mit jeweils maximal 10 MB bereit. Bei Fragen zu fachlichen Inhalten steht Ihnen Herr Hans-Peter Eser (Tel.: 02931 82 2143 ) und bei Fragen zum Bewerbungsverfahren Frau Ann-Christin Otto (Tel.: 02931 82 3803 ) zur Verfügung. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens bei der Bezirksregierung Arnsberg automatisiert weiterverarbeiten, speichern und übermitteln. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher sind wir an der Bewerbung von entsprechend qualifizierten Frauen besonders interessiert. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt. Wir begrüßen die Bewerbung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen nach Maßgabe des SGB IX. Kulturelle Vielfalt ist uns in der Landesverwaltung wichtig, daher freuen wir uns ebenfalls über Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Wir freuen uns auf Sie www.bra.nrw.de