Der Landesrechnungshof ist eine oberste Landesbehörde und überwacht als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes sowie die Haushalts- und Wirtschaftsführung der kommunalen Körperschaften. Dabei ist er nur dem Gesetz unterworfen. Auf der Grundlage seiner Prüfungserfahrungen berät der Landesrechnungshof das Parlament und die Regierung. Zu besetzen ist der Dienstpostens eines Prüfers/einer Prüferin im Referat 31. Hinsichtlich des Arbeitsorts besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen den Orten Neubrandenburg und Schwerin.
APCT1_DE