Der Landkreis Landsberg am Lech sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt...
eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) für die Kontrolle der Rad- und Wanderwege im Landkreis Landsberg am Lech im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung
Der Landkreis Landsberg am Lech verfügt über 600 km beschilderte Radwege, 200 km beschilderte Rundwanderwege sowie 2 überregionale Wanderwege (Lecherlebnisweg und König-Ludwig-Wanderweg).
Aufgabenbereich:
1. Kontrolle der Beschilderung der Rad- und Wanderwege im Landkreis Landsberg am Lech
2. Austausch der bestehenden Beschilderung und Anbringung von neuen Schildern
3. Beteiligung bei Planungen bezüglich der Belange von Rad- und Wanderwegen, im Zuge von Straßenneu- und umbauten
Wir wünschen uns von Ihnen:
4. ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Loyalität, Kommunikations- und Kontaktfähigkeit
5. ein sicheres, verbindliches und freundliches Auftreten im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises
6. Bereitschaft zur Arbeit in der freien Natur, sowie körperliche Belastbarkeit
7. Selbständige und zuverlässige Arbeitsweise, zeitliche Flexibilität und ein wirtschaftliches Verhalten
8. Führerschein Klasse B
Wir bieten Ihnen:
9. eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit einer Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 2 TVöD
10. die Einstellung erfolgt voraussichtlich für ca. 28 Stunden/Monat im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung
11. Übertarifliche Leistungsprämie, eine Jahressonderzahlung und Mitarbeiterrabatte
12. Vorteile des öffentlichen Dienstes, wie z. B. Betriebsrente und Arbeitsplatzsicherheit
13. Work-Life-Balance mit flexibler Arbeitszeitgestaltung
14. Gesundheitsmanagement mit Angeboten von Gesundheits- und Fitnesskursen sowie externe Zusammenarbeit mit EGYM Wellpass
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Jetzt bewerben bis zum 30.05.2025
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Fragen?
Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Mahl, Sachgebietsleitung Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung (Tel.: 08191/129-1501), für personalrechtliche Fragen Frau Braunmüller (Tel.: 08191/129-1530) gerne zur Verfügung.
Hinweise
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.