MINIJOB FÜR DIE WARENVERRÄUMUNG IN EINEM SUPERMARKT IN SCHERMBECK
AUFGABEN:
* Lebensmittel in Regale verräumen
* Mindesthaltbarkeitsdatum kontrollieren
* Sicherstellen einer ansprechenden Warenpräsentation
ARBEITSZEITEN:
* Dienstags und Donnerstags jeweils von 8 - ca. 12 Uhr (diese
Arbeitszeiten sind fest - Einsätze nach Dienstplan)
ARBEITSORT:
* Weseler Str., 46514 Schermbeck (gute Nahverkehrsanbindung -
Haltestelle "Schermbeck Rathaus" in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsort)
EINSTIEG MÖGLICH:
* Ab sofort - auf Minijob Basis
VORAUSSETZUNGEN:
* Sie sind mindestens 18 Jahre alt
* Sie sind körperlich belastbar (Heben und Tragen von bis zu 15 kg)
* Sie haben gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
WIR BIETEN:
* Exklusive Mitarbeiterrabatte (Mobilfunkangebote, 2:1
Essensgutscheine, vergünstigte Veranstaltungstickets usw.)
* Krisensichere Beschäftigung mit Entwicklungsmöglichkeiten
* Kooperation mit Partnerbank (kostenloses Girokonto und weitere
Sonderkonditionen)
* Weltoffenes Unternehmen mit freundschaftlichem Arbeitsumfeld
* Qualifizierende Einblicke in den Einzelhandel
Wollen Sie ein Teil unseres Teams für die Warenverräumung in
Schermbeck werden? Bewerben Sie sich sofort - wir freuen uns auf Sie!
Herzlich Willkommen bei dem Marktführer – seit über 30 Jahren ist
TEAMWORK
der Helfer des Handels. Wir zeichnen uns durch Qualität,
Verlässlichkeit, Diversität und flache Hierarchien aus und würden
diese Eigenschaften gerne mit Ihnen zusammen mit Leben füllen. Wir
bieten bundesweit überwiegend Minijobs, sowie mitunter auch Teilzeit &
Vollzeit-Stellen an. Dabei geht es um Warenverräumung in Supermärkten
und Fashion-Stores, Kassiertätigkeiten, Unterstützung bei der
Lagerhaltung und viele weitere Tätigkeitsbereiche im und um den
Handel. Diese Jobangebote richten sich an alle, die einen
unkomplizierten, krisensicheren Job suchen. Dabei spielt es für uns
keine Rolle, ob Sie berufstätig oder Rentner sind, Quereinsteiger oder
Schüler bzw. Student.*
#Warenverräumung #Minijob #Aushilfe #Schermbeck
#vormittags #Stellennummer: 21598
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige
Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das
generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen
gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.