Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Eine Stärke Bremens mit seinen rund 570.Unsere senatorische Behörde ist für Landes- und Kommunalaufgaben in den Bereichen Bau, Mobilität und Stadtentwicklung zuständig. Die Abteilung Verkehr ist verantwortlich für alle landeshoheitlichen Aufgaben, für die Erarbeitung der strategischen Konzepte und für die Steuerung der politisch-strategischen Projekte im bremischen Verkehrssystem. Rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konzipieren und steuern in einer Stabsstelle und vier Referaten nachhaltige Mobilität für die Freie Hansestadt Bremen. Aktuelle Projekte und Konzepte wurden u.a. ausgezeichnet mit dem SUMP Award der EU für Nachhaltige Mobilitätskonzepte, dem Deutschen Verkehrsplanungspreis und dem Deutschen Fahrradpreis. In dieser Abteilung ist im Referat "Strategische Verkehrsplanung" zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Referent/in (w/m/d) für strategische ÖPNV-Planung und für strategische Verkehrsplanung Entgeltgruppe 13 TV-L/Besoldungsgruppe A 13 Kennziffer 2024/50-1 zu besetzen. Weitere Aufgaben sind unter anderem Modellvorhaben und Forschungsprojekte für Stadtverkehr und Mobilität, strategische Planung des Radverkehrs und ÖPNV, Steuerung des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit der Bremer Straßenbahn AG, intermodale Verkehrs- und Mobilitätskonzepte, Mobilitätsmanagement und Verkehrssicherheit. Folgende Aufgaben erwarten Sie: Schwerpunkt wird sein die strategische ÖPNV-Planung für die Stadtgemeinde Bremen, zusammen mit der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) und dem Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/ Niedersachsen (ZVBN), Ergänzend kommt hinzu die Entwicklung, Erarbeitung, Fortschreibung und öffentliche Darstellung gesamtstädtischer (Stadtgemeinde Bremen) und stadtregionaler Mobilitätskonzepte für alle Verkehrsarten und -zwecke sowie integrierte und intermodale Verkehrskonzepte, Außerdem die integrierte Bearbeitung von Mobilitätsthemen in Abstimmung mit den Bereichen Bau und Umwelt, Koordination von Maßnahmen bei Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanung, Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen und Erfolgskontrolle. Sie bringen zwingend mit: ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Dipl.-alternativ einen Fachhochschulabschluss (Dipl.-Verkehrsingenieurwesen oder auch Stadt- und Regionalplanung, Geographie und Raumplanung mit Nachweis im Bereich des obigen Aufgabenfeldes eine Berufserfahrung von mindestens 6 Jahren. Des Weiteren erwarten wir: Fachwissen zu Planungsgrundsätzen und rechtlichem Rahmen der Radverkehrsförderung, des öffentlichen Personennahverkehrs sowie für die Anlage von Stadtstraßen Erfahrungen in der kommunalen Verkehrsplanung Konzeptionelle Fähigkeiten und Innovationsfähigkeit Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit sowie Konflikt- und Kritikfähigkeit Planungs- und Organisationskompetenz sowie Problemlösungsfähigkeit Bereitschaft zu Dienstreisen sowie zur Teilnahme an Abendterminen Darüber hinaus sind wünschenswert: Verständnis für kommunalpolitische Zusammenhänge sowie Erfahrungen in der kommunalen Verkehrsverwaltung Das können Sie von uns erwarten: einen unbefristeten und zukunftssicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst eine betriebliche Altersversorgung (VBL) für Beschäftigte eine gute Work-Life-Balance mit flexiblen Arbeitszeiten berufliche Entwicklungsmöglichkeiten durch Fort- und Weiterbildung ortsflexibles Arbeiten im Rahmen der dienstlichen Gegebenheiten gezielte Programme zur Gesundheitsförderung, u. a. ein Angebot für eine Firmenfitness-Mitgliedschaft Für telefonische Auskünfte stehen Ihnen der Referatsleiter Herr Hoffmann (Tel.: 0421/361-60239) sowie Frau Lenz vom Bewerbermanagement bei Performa Nord (Tel.: 0421/361-89774) gerne zur Verfügung. Bewerbungshinweise: Teilzeitarbeit ist grundsätzlich möglich. Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Die Unterlagen werden bei erfolgloser Bewerbung nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Berücksichtigung des § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vernichtet.