Mitarbeiterin (m/w/d) für das Immobilien- und Vertragsmanagement in Neuss für unsere Verwaltung des LVR-Verbund WohnenPlusLeben. Standort: Neuss Einsatzstelle: LVR-Verbund für WohnenPlusLeben Vergütung: E9b TVöD Arbeitszeit: Voll-/ oder Teilzeit unbefristet Besetzungsstart: nächstmöglich Bewerbungsfrist: 14.04.2025 Das sind Ihre Aufgaben Als Mitarbeiterin (m/w/d) im Immobilien- und Vertragsmanagement des LVR-Verbund für WohnenPlusLeben übernehmen Sie eine bedeutende Rolle in der Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung. Ihre Arbeit ist ebenso anspruchsvoll wie bereichernd : Sie bearbeiten Mietvertragsangelegenheiten nach Wohnungsmietrecht und den Vorgaben des Sozialgesetzbuches. Sie koordinieren die Anmietung von Wohnraum und gewerblicher Büroflächen Sie beraten potenzielle Mieterinnen über Wohnraumangebote und Konditionen. Sie bearbeiten Neuvermietungen, Mietpreisanpassungen und Nebenkostenabrechnungen. Sie verwalten die Verträge und das damit verbundene Controlling. Sie klären komplizierte Rechtsfragen mit externen Beratungsstellen. Sie steuern die Mietpreisgestaltung durch wirtschaftliche Kennziffern. Das bieten wir Ihnen Kultur erleben 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche Flexible Arbeitszeit LVR-Flex-Time Mobiles Arbeiten nach Vereinbarung Moderne Arbeitsplatz- und IT-Ausstattung Vielseitige Perspektiven Das bringen Sie mit Voraussetzung für die Besetzung: Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertige Ausbildung mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung, idealerweise in der Immobilienwirtschaft Selbständige Arbeitsweise und sicherer Umgang mit Verträgen und Gesetzen Wünschenswert sind: Zuverlässigkeit, ausgeprägtes Qualitäts- und Kostenbewusstsein Sicherer Umgang mit CAFM-Systemen, MS-Office und digitaler Arbeitsweise Teamfähigkeit und Flexibilität Kommunikationsstärke und ein ausgeprägtes Dienstleistungsverständnis Identifikation mit dem Leitbild des LVR-Verbund WohnenPlusLeben Worauf es uns noch ankommt Machen Sie den Unterschied Bewerben Sie sich jetzt beim LVR-Verbund für WohnenPlusLeben und gestalten Sie gemeinsam mit uns eine inklusive und wertschätzende Gesellschaft. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen Lassen Sie uns gemeinsam Lebensfreude schenken und Perspektiven eröffnen Wer wir sind Der LVR-Verbund für WohnenPlusLeben (LVR-Verbund WPL) zählt zu den größten Dienstleistern für Menschen mit geistiger und mehrfacher Beeinträchtigung psychischer oder Abhängigkeitserkrankung hohem sozialen Integrationsbedarf Autismusspektrumsstörung im Rheinland. Rund 3.100 Mitarbeitende erbringen für über 3.300 Erwachsene mit Beeinträchtigungen individuelle und gemeindenahe Wohn- und Unterstützungsleistungen in besonderen Wohnformen, in der eigenen Wohnung und im Bereich der Tagesstruktur. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem LVR-Verbund für WohnenPlusLeben erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Beeinträchtigung und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke. Der LVR steht für Vielfalt. Unser Ziel ist es, dies auch in unserer Beschäftigtenstruktur abzubilden. Allgemeine Informationen über den LVR-Verbund für WohnenPlusLeben und über den Landschaftsverband Rheinland finden Sie unter www.wpl.lvr.de beziehungsweise www.lvr.de. Wir haben Ihr Interesse geweckt? Herr Christoph Hagen 02131-6625 401 Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung in deutscher Sprache Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise über den Ausbildungs-/ Studienabschluss und Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen bei. Falls Sie Ihren Studienabschluss im Ausland erlangt haben, fügen Sie bitte auch eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite www.kmk.org/zab. Bitte beachten Sie, dass das Einreichen einer aktuellen dienstlichen Beurteilung bzw. eines Arbeitszeugnisses (jeweils nicht älter als ein Jahr) verpflichtend ist.