Ihre Aufgaben
:
1. Dauer und Inhalte der Ausbildung sind bundesweit einheitlich geregelt
2. Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in verschiedene Theorie- und Praxisphasen, in denen die Grundlagen der Gesundheits- und Krankenpflege im Allgemeinen und die der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege im Speziellen vermittelt werden
3. In den Praxisphasen widmen Sie sich dann natürlich ganz den jungen Pflegebedürftigen
4. Nach Ihrem Abschluss dürfen Sie sich staatlich examinierte/-r Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in nennen
Ihr Profil
5. Sie benötigen mindestens einen mittleren Bildungsabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener dreijähriger Berufsausbildung oder einen Abschluss als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in oder Altenpflegehelfer/in
6. Mindestalter 17 Jahre
Bewerber außerhalb der EU sollten bitte außerdem folgende Dokumente mitbringen:
7. Gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
8. Amtliche Übersetzung und Beglaubigung der vorhandenen Schul- bzw. Berufsqualifikation (Gleichstellungsantrag)
9. Anerkennung der Schulbildung/Berufsbildung des Oberschulamts Stuttgart
10. Bescheinigung über ein B2-Sprachniveau in Deutsch
Unser Angebot:
11. Vielfältiger Methodenmix mit abwechslungsreich gestalteten Ausbildungsinhalte
12. Regelmäßige Einheiten nach dem Prinzip des problemorientierten Lernens
13. Projekte und Seminare zu verschiedenen Themenkomplexen
14. Praxiseinsätze werden von hauptamtlichen Praxisanleitern begleitet
15. Regelmäßige Praxisbesuche der Lehrer
16. Entgelt nach TVöD-K VKA
Ihre Benefits:
17. Karriere: zahlreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, RKH Akademie und RKH Simulationszentrum
18. Familie: Individuelle Teilzeitmodelle, flexible Arbeitszeiten, Personalappartements und Kinderbetreuung
19. Gesundheit: vielfältige Sport-, Beratungs- und Gesundheitsangebote, kostengünstige Krankenzusatzversicherung mit Status eines Wahlleistungspatienten
20. Vorsorge: betriebliche Altersvorsorge und Zeitwertkonten
21. Verpflegung: preisermäßigte Speisemöglichkeit vor Ort
22. Mobilität: Jobticket mit Zuschuss, Förderung der Fahrradnutzung
23. Vergünstigungen: Mitarbeiter-Rabatte bei regionalen Firmen