Die Justizvollzugsanstalt Attendorn bietet ab sofort mehrere Stellen im Bereich des allgemeinen Vollzugsdienstes
Die Justizvollzugsanstalt Attendorn vereinigt zwei Vollzugsformen an einem Standort. Zum einen den geschlossene Vollzug für erwachsene männliche Straf- und Untersuchungsgefangene mit 126 Haftplätzen auf 2 Abteilungen (Untersuchungs- und Strafhaft). Zum anderen den offenen Vollzug für erwachsene männliche Strafgefangene mit rund 302 Haftplätzen.
Weitere Informationen über die Justizvollzugsanstalt Attendorn finden Sie auf unserer Website:
Was erwartet Sie?
Die Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes sind in den Justizvollzugsanstalten zuständig für die Betreuung, Versorgung und Beaufsichtigung der inhaftierten Erwachsenen und unterstützen die besonderen Fachdienste (u.a. Psychologen, Ärzte, Pädagogen, Seelsorger) bei der Behandlung der Gefangenen. Sie überwachen die Einhaltung von Sicherheits- und Verhaltensvorschriften und kümmern sich darum, dass die Gefangenen verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben.
So haben sie großen Anteil daran, dass die Gefangenen auch nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen.
Wie erfolgt der Berufseinstieg?
Die Einstellung erfolgt im tariflichen Arbeitsverhältnis als Justizvollzugsbeschäftigte / Justizvollzugsbeschäftigter. Die Vergütung wird zunächst nach Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gezahlt. Nach einer Einarbeitungsphase von mindestens drei Monaten ist eine Höhergruppierung nach Entgeltgruppe 6 des TV-L vorgesehen.
Es wird im Arbeitsvertrag in einer sogenannten Nebenabrede vereinbart, sich innerhalb von drei Jahren in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernehmen zu lassen.
Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (Vorbereitungsdienst) und der Beginn der Laufbahnausbildung hängen ab von der Anzahl zugewiesener Ausbildungsplätze und vorhandener Tarifbeschäftigter zum 1. Juli eines der kommenden Jahre. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet nach bestandener Prüfung. Bei entsprechenden Leistungen ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe aber sehr wahrscheinlich.
Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie im Internet unter
Folgende Voraussetzungen sollten Sie erfüllen:
Der allgemeine Vollzugsdienst gehört zur Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen. Für die Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten im allgemeinen Vollzugsdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis,
2. zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als Mensch mit Schwerbehinderung
oder gleichgestellte Person (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 43 Jahre alt,
3. Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
4. Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes,
5. charakterliche, geistige und körperliche Eignung für die Laufbahn sowie
6. Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.
Bewerben Sie sich jetzt:
Richten Sie Ihre Bewerbung unter Beifügen der nachstehend genannten Unterlagen an:
Die Leiterin
der Justizvollzugsanstalt Attendorn
Biggeweg 5 - 7
57439 Attendorn
Urkunden und Zeugnisse sind als Kopien einzureichen. Die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen ist Voraussetzung für die Einladung zum Eignungsfeststellungsverfahren.
7. tabellarischer Lebenslauf
8. Geburtsurkunde in Ablichtung
9. Schulzeugnisse, Fachschul- und Lehrzeugnisse,
10. Arbeitszeugnisse
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.