Medienregulierung ist in Deutschland föderal organisiert. Deshalb gibt es 14 unabh&aiert. Deshalb gibt es 14 unabhängige Landesmedienanstalten. In Fällen mit länderübergreifender Bedeutung und bei zentralen Aufgaben und Projekten arbeiten die Landesmedienanstalten unter der Dachmarke „die medienanstalten“ in bundesweiten Gremien wie der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) zusammen, stets mit dem Ziel, Medienvielfalt zu sichern.
Ein wichtiger Aufgabenbereich ist dabei die Sicherung von transparenten und diskriminierungsfreien Zugangsbedingungen von Medienanbietern zu Plattformen und Medienintermediären, zum Beispiel Suchmaschinen, sozialen Netzwerken und Videoportalen. Hier geht es um technische und ökonomische Verbreitungsbedingungen, immer mehr aber auch um die Auffindbarkeit bei Suchmaschinen oder auf Smart-TVs.
Entscheidungen der Gremien in diesem Bereich werden in Prüf- und Arbeitsgruppen bestehend aus den Fachreferentinnen und -referenten der Häuser vorbereitet. Eine Aufgabe der Gemeinsamen Geschäftsstelle (GGS) ist es, diese zu koordinieren. So leisten wir im Zusammenspiel mit den Landesmedienanstalten und ihren Gremien einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung von Medienvielfalt und Meinungsfreiheit.
Die GGS sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Referent:in Plattformregulierung (m/w/d).
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