Es sind mehrere Stellen in Voll- und Teilzeit zu besetzen.
Voraussetzung für die oben genannte Eingruppierung ist die unten genannte Facharztausbildung. Bei fehlender Facharztausbildung erfolgt die Eingruppierung in die EGr. 14 TVöD (plus attraktiver Arbeitsmarktzulage).
Eine Verbeamtung ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen möglich.
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