Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit mehr als 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleister/innen, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.
Sie wollen einen aufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dann werden auch Sie Teil unseres Teams!
Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 33 – „Ländliche Entwicklung, Bodenordnung“ am Dienstort Soest einen
Vermessungsingenieur als Techn. Sachbearbeitung (m/w/d)
(Besoldungsgruppen A 10 - 12 LBesO A NRW bzw. Entgeltgruppen 11 - 12 TV-L)
Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann eine Einstellung im Beamtenverhältnis in ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 LBesO A NRW ebenso wie eine statusgleiche Übernahme von beamteten Bewerberinnen oder Bewerbern bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 12 LBesO A NRW erfolgen.
Ansonsten richtet sich das Beschäftigungsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Einsatz erfolgt als Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter in der Entgeltgruppe 11 der Entgeltordnung zum TV-L.
Bewerber/innen, die bereits in der EG 12 der EntgeltO bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden.
Entwicklungsmöglichkeiten sind vorhanden.
Das Dezernat 33 „Ländliche Entwicklung, Bodenordnung“ der Bezirksregierung Arnsberg mit Standorten in Siegen und Soest ist zuständig für die Bearbeitung von ländlichen Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).
Ihre Aufgaben
Ihre Aufgabe ist die selbständige Bearbeitung von technischen und planerischen Arbeitsprozessen bei der Vorbereitung und Durchführung von Bodenordnungsverfahren.
Perspektivisch ist nach entsprechender Erfahrung die Übernahme einer Projektleitung in verschiedenen ländlichen Bodenordnungsverfahren geplant. Projektleitung bedeutet die möglichst selbständige, durchgängige Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren und deren Koordination in einem Team.
Ihr fachliches Profil
Bewerberinnen und Bewerber müssen über folgende Voraussetzung verfügen:
* abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium (Diplom (FH) oder Bachelor) im Studiengang bzw. in der Fachrichtung Vermessungswesen und
* entweder die beamtenrechtliche Laufbahnbefähigung, i. d. R. durch bestandene Abschlussprüfung nach der „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen“ bzw. den erfolgreichen Abschluss dieser Laufbahnprüfung bis voraussichtlich zum 01.11.2024
* oder einschlägige Berufserfahrung
Wünschenswert wäre darüber hinaus :
* vertiefte Kenntnisse bzw. Erfahrungen im Bereich Landmanagement bzw. Bodenordnung
Ihr persönliches Profil
* ausgeprägtes Interesse für den technischen und planerischen Ablauf von Bodenordnungsverfahren nach dem FlurbG
* Aufgeschlossenheit für neue technische und vermessungstechnische Methoden und Verfahren für eine effiziente Durchführung von Bodenordnungsverfahren
* Kenntnisse im Liegenschaftsrecht (insbesondere Kataster und Grundbuch) und der Grundstücksbewertung
* Kenntnisse im Umgang mit Geoinformationssystemen (z.B. ArcGIS)
* sicherer Umgang mit den wichtigsten MS Office-Anwendungen (Excel, Word, Outlook)
* Verhandlungsgeschick im Umgang mit anderen Behörden, Trägern öffentlicher Belange, beteiligten Eigentümern/innen und Bewirtschaftern/innen
* Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
* Teamfähigkeit
* gute Organisationsfähigkeit und hohe Motivation
* Aufgeschlossenheit und Bereitschaft zur Tätigkeit im gesamten Aufgabenfeld des Dezernates „Ländliche Entwicklung, Bodenordnung“
* gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort & Schrift
Die Tätigkeit ist mit Außendienst verbunden. Ein Führerschein der Klasse B bzw. Fahrdienst durch eine Arbeitsassistenz im Sinne des SGB IX ist erforderlich.
Wir bieten Ihnen
* Spannende Themen! Sie lernen unterschiedliche Betriebe kennen und bekommen vertiefte Einblicke in deren Technologien und Betriebsweisen. Weitere Informationen finden Sie hier!
* Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf! Sie können Privates und Berufliches durch flexible Arbeitszeitmodelle und Home-Office in ein ausgewogenes und gesundes Gleichgewicht bringen.
* Familienfreundlichkeit! Sie erfahren in unterschiedlichen Lebenssituationen Unterstützung – FAMILIE wird hier großgeschrieben, dafür sind wir zertifiziert!
* Individuelle Entwicklung! Sie profitieren von einem umfangreichen Fortbildungsangebot mit jährlich über 1000 Seminaren u. a. in der Fortbildungsakademie des Landes NRW.
* Gesundes Arbeiten! Sie fördern Ihre Gesundheit durch die attraktiven Angebote unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Wollen Sie ein Teil unseres Teams werden?
Dann reichen Sie Ihre vollständige Bewerbung bitte unter folgendem Link bis zum 05.01.2025 über unser online-Bewerbungsportal ein:
Hinweis:
Im Rahmen der online-Bewerbung werden Ihnen u.a. einige Fragen zu Ihrem bisherigen beruflichen Werdegang gestellt. Bitte halten Sie außerdem Ihren Lebenslauf, ein Motivationsschreiben sowie Ausbildungsnachweis(e) und ggf. Arbeitszeugnisse als PDF-Dokumente mit jeweils maximal 10 MB bereit.
Bei Fragen zu fachlichen Inhalten steht Ihnen Hugo Lipsmeier (Tel.: 02931 82 5131) und bei Fragen zum Bewerbungsverfahren Vanessa Traute (Tel.: 02931 82 3802) zur Verfügung.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens bei der Bezirksregierung Arnsberg automatisiert weiterverarbeiten, speichern und übermitteln.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher sind wir an der Bewerbung von entsprechend qualifizierten Frauen besonders interessiert. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.
Wir begrüßen die Bewerbung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen nach Maßgabe des SGB IX.
Kulturelle Vielfalt ist uns in der Landesverwaltung wichtig, daher freuen wir uns ebenfalls über Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Wir freuen uns auf Sie!