Ihre Aufgaben Die Juniorprofessur soll die Lehre und Forschung an der Viadrina mit einem besonderen Fokus auf dem Internationalen und Europäischen Strafrecht und Strafprozessrecht stärken und zur Profilbildung der Universität beitragen. Ihr Profil eine herausragende Dissertation auf dem Gebiet des internationalen oder europäischen Strafrechts oder Strafprozessrechts, vorzugsweise mit einer vergleichenden Dimension, die erkennbare Bereitschaft zur Herausbildung eines weiteren, vorzugsweise das geographische Profil der Viadrina stärkenden, strafrechtlichen Forschungsschwerpunkts, das Potential, Forschungsergebnisse in führenden Fachzeitschriften zu publizieren, die Fähigkeit, auf den Gebieten des internationalen und europäischen Strafrechts in deutscher und englischer Sprache zu lehren, die Bereitschaft zur Mitwirkung an der grundständigen Lehre, das Interesse an der Entwicklung und Einwerbung drittmittelfinanzierter Projekte. Wünschenswert ist darüber hinaus: die Bereitschaft zur Entwicklung und Anwendung innovativer Lehrmethoden, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der strafrechtlichen Praxis sowie die Einbindung von Praktikerinnen in die Lehre, die Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung an interdisziplinären Projekten und Studiengängen, die Bereitschaft zur internationalen Kooperationen, vor allem mit ostmittel- und osteuropäischen Kolleginnen und Kollegen, insbesondere der Adam-Mickiewicz-Universität Poznań. Ihre Vorteile Nähere Informationen zu den besonderen Angeboten und Fördermaßnahmen finden Sie unter www.europa-uni.de/stellenangebote. Ihre Bewerbung Die Ausschreibung richtet sich an Wissenschaftlerinnen in den ersten Jahren nach der Promotion, die die Voraussetzungen gemäß § 47 BbgHG erfüllen. Personen, die bereits die Einstellungsvoraussetzungen für eine Universitätsprofessur gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4a BbgHG erfüllen, können im Rahmen dieses Auswahlverfahrens nicht berücksichtigt werden. Die Juniorprofessur ist zunächst auf drei bis vier Jahre befristet und wird nach positiver Bewährungsevaluation regulär auf maximal sechs Jahre verlängert. Die Festlegung des Zeitpunkts der Bewährungsevaluation und der Dauer der Befristung erfolgen im Rahmen der Berufungsvereinbarung vor der Stellenbesetzung. Die abschließende Tenure-Evaluation, die über die Berufung auf Lebenszeit entscheidet, wird spätestens neun Monate vor Ablauf der zweiten Phase der Juniorprofessur eingeleitet. Die Satzung für die Evaluation von Juniorprofessorinnen und -professoren sowie Tenure Track-Professorinnen und -Professoren der Europa-Universität Frankfurt (Oder) vom 15.07.2020 regelt das Verfahren und enthält die Kriterien, auf Basis derer eine Zielvereinbarung abgeschlossen wird. Die Stiftung Europa-Universität Viadrina setzt sich aktiv für die Vielfalt und Gleichstellung aller Mitarbeitenden ein, legt besonderen Wert auf die Umsetzung von Gleichstellungs- und Inklusionsmaßnahmen und fordert insbesondere qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Nähere Informationen zu den besonderen Angeboten und Fördermaßnahmen finden Sie unter www.europa-uni.de/stellenangebote. Bitte bewerben Sie sich bis zum 23.04.2025 über das Berufungsportal der Universität (auch abrufbar unter www.europa-uni.de/stellenangebote ). Sie werden gebeten, Ihrer Bewerbung ein Forschungs- und ein Lehrkonzept (je max. 2 Seiten), ein Publikationsverzeichnis, ggf. ein Verzeichnis Ihrer Lehrtätigkeiten und, soweit vorhanden, Lehrevaluationsergebnisse beizufügen. Zudem bitten wir Sie um die Einreichung Ihrer Dissertation sowie von ein bis zwei weiteren wichtigen Publikationen im Bereich der Ausschreibung. Alle Unterlagen können im Berufungsportal hochgeladen werden. Für inhaltliche Auskünfte und Rückfragen steht der Dekan der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Benjamin Lahusen, E-Mail: dek-rewieuropa-uni.de, gerne zur Verfügung. Bei Fragen zum Berufungsportal können Sie sich an Dr. Carina Brunner (Telefon: 49(0)335-5534-4521, E-Mail: berufungsmanagementeuropa-uni.de ) wenden.