Ausgabekraft (gn) Betriebskantine, Teilzeit
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Ihr neuer Job als Küchenhilfe (gn) in der Kantine (Teilzeit) Bei uns haben Sie die besten Perspektiven für eine sichere Zukunft in der Gastronomie. Ob als Küchenhilfe, Spülkraft oder Servicekraft wir berücksichtigen Ihre Wünsche und unterstützen Sie bei Ihrer beruflichen Entwicklung. Im Großraum München und Umgebung suchen wir Sie ab sofort im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung für unseren renommierten Kunden, ein führendes Versicherungsunternehmen, als Ausgabekraft/Küchenhilfe (gn) in Teilzeit für die Kantine.
Unser Angebot für Sie:
* Sichere unbefristete Festanstellung mit einem Stundenlohn ab 14,00 €, abhängig von der Berufserfahrung und Qualifikation
* Geregelte, familienfreundliche Tagesarbeitszeiten überwiegend von Montag Freitag
* Urlaubs- und Weihnachtsgeld
* Freizeitausgleich von Mehrarbeitsstunden
* Kostenfreie Ausstattung mit Arbeitskleidung
* Übernahmechancen in ein direktes Arbeitsverhältnis bei unseren Kunden
* Persönliche Betreuung durch unsere geschulten Disponenten
Das gehört zu Ihren Aufgaben als Küchenhilfe:
* Unterstützung bei der Vor- und Zubereitung kalter und warmer Speisen
* Mitwirkung bei der Vorbereitung und Ausgabe des Mittagessens
* Koordination von Annahme, Sortierung und Ordnung der Bestellungen
* Bedienen von Küchenmaschinen und -geräten nach Anweisung
* Zeitweiser Einsatz in der Spülküche und Durchführung allgemeiner Reinigungsarbeiten in der Küche
* Einhaltung der Hygiene- und Reinigungsvorschriften
Das bringen Sie mit:
* Erfahrung in der Küche und an der Kasse wünschenswert aber nicht zwingend erforderlich
* Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
* Eine freundliche und aufgeschlossene Persönlichkeit
* Gute Deutschkenntnisse
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Der schnellste Weg zu uns führt über den Bewerben-Button! Oder Sie schicken uns Ihre Unterlagen direkt per E-Mail. Wir leben Vielfalt und Chancengleichheit und freuen uns deshalb natürlich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Alle personenbezogenen Formulierungen in der Stellenanzeige sind geschlechtsneutral zu betrachten.