Ihre Aufgaben
:
Bearbeitung von Anträgen für Großraum- und Schwerlastverkehr als Genehmigungsbehörde
1. eigenständige Prüfung eingehender Anträge, elektronische und telefonische Abstimmung/ Koordinierung der Transporte, Durchführung von Anhörungen und Terminkontrolle für Stellungnahmen
2. Einholung von Baustelleninformationen, Erstellung von Auflagenkatalogen, Erarbeitung des Streckenplanes, Bestimmung von Transportzeiten, Bearbeitung von Informationen für die Polizei zur Transportbegleitung und -kontrolle, Erstellung von Verkehrszeichenplänen bei Begleitung durch BF-4-Fahrzeugen anstelle Polizeibegleitung, Streckenprüfung bei besonderen Transporten
3. Entscheidung zur Erteilung der Erlaubnis/Genehmigung, Prüfung von Dauergenehmigungen und Entscheidung, Erstellung von Kostenbescheiden; Versagung von Genehmigungen
4. Bearbeitung von Kontrollinformationen der Polizei oder des Bundesamtes für Güterverkehr; Widerspruchsbearbeitung
5. Erteilung von Auskünften an Unternehmen und Bürger, Führung von Statistiken, Berichterstattung an übergeordnete Stellen
Bearbeitung von Anträgen für Großraum- und Schwerverkehr als Anhörungsbehörde
6. eigenständige Prüfung der Anträge, Abstimmung und Koordinierung mit Ämtern und Behörden, Bestimmung des Fahrwegs im Landkreis, abschließende Festlegung von Auflagen
7. selbstständige Erstellung der Stellungnahme, Mitteilung von Besonderheiten und Bedingungen, Einstellung der Stellungnahme im VEMAGS
Wir erwarten:
Die/der Bewerberin/Bewerber sollte über eine Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (VFA-K) bzw. eine Weiterbildung zur Verwaltungsfachkraft (Beschäftigtenlehrgang I) verfügen. Möglich ist auch eine Ausbildung zum/r Verwaltungswirt/-in in der 2. Qualifikationsebene im nichttechnischen Verwaltungsdienst (Allgemeine Innere Verwaltung). Bewerben können sich auch Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Rechtsanwaltsgehilfin/-gehilfe oder Bürokauffrau/-mann bzw. mit einer kaufmännischen Ausbildung mit dem Tätigkeitsschwerpunkt der Büroarbeit. Für diesen Personenkreis ist vorgesehen, dass der Beschäftigtenlehrgang I bei der Bayerischen Verwaltungsschule absolviert werden muss. Es wird erwartet, dass die Bewerber/-innen den Bürgerinnen und Bürgern freundlich und aufgeschlossen begegnen. Unvermeidliche hoheitliche Maßnahmen sollen angemessen erläutert und durchgesetzt werden. Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und zeitliche Flexibilität sind erforderlich.
Wir bieten:
8. Entlohnung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD); Eingruppierung in der Entgeltgruppe 8 TVöD bzw. eine Stelle in der Besoldungsgruppe A 8; alle sonstigen im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen werden gewährt
9. betriebliche Gesundheitsförderung durch die i-gb-Karte.
10. betriebliche Altersvorsorge
Bewerbungsschluss: 25.11.2024
Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerberportal.
Ansprechpartner:
für Fragen zum Arbeitsverhältnis :
Herr Hösl, Tel. 09602/79-1100
Herr Lindner, Tel. 09602/79-1110
für Fragen zur Tätigkeit:
Herr Lukas, Tel. 09602/79-3300
Chancengleichheit ist die Grundlage unserer Personalarbeit.