Stellenausschreibung
Bei dem Landgericht Hagen – Dienststelle der ambulanten Sozialen Dienste – ist ab sofort eine befristete Stelle mit 0,5 Arbeitskraftanteil als
Justizbeschäftigte/r beim ambulanten Sozialen Dienst (m/w/d)
zu besetzen. Die Verwendung soll bei einer Dienststelle im Bezirk des Landgerichts Hagen, voraussichtlich in Lüdenscheid erfolgen.
Diese Stelle ist zunächst bis zum 31.12.2025 befristet nach § 14 Absatz 2 TzBfG.
Es handelt sich um eine Stelle im Umfang von 0,5 AKA. Bei einer positiven Eignung und entsprechendem Personalbedarf ist mit der Zustimmung der Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm eine Weiterbeschäftigung über den 31.12.2025 geplant und eine spätere Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis nicht ausgeschlossen.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Einstellung ist bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe 5 TV-L vorgesehen. Die Arbeitszeit umfasst 19,915 Stunden/Woche.
Nach Bedarf ist an festgesetzten Tagen eine Tätigkeit bis in die Abendstunden notwendig.
Eine flexible Arbeitszeitgestaltung, auch in den Nachmittagsstunden, wird vorausgesetzt (Job-Sharing). Nach einer Einarbeitungsphase besteht die Möglichkeit von teilweiser Telearbeit.
Arbeitsbereich
Der ambulante Soziale Dienst (aSD) umfasst die Fachbereiche Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe. Deren Aufgaben werden von diplomierten Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeitern oder Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen wahrgenommen.
Die Klientel besteht hauptsächlich aus straffällig gewordenen Personen mit vielfältigen Problemen wie
* Arbeitslosigkeit,
* Überschuldung,
* Sucht,
* sozialer Desintegration oder
* verringerter sozialer Kompetenz.
Die Fachbereiche des ambulanten Sozialen Dienstes greifen zu verschiedenen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Ansätzen in das Leben einer straffällig gewordenen Person ein. Daneben wird der ambulante Soziale Dienst auch zugunsten von Opfern tätig.
Die Aufgaben einer/eines Justizbeschäftigten bei dem ambulanten Sozialen Dienst beinhalten unter anderem
* eigenverantwortliches Abfassen und Übertragen von juristischen Schriftstücken/Texten auf Basis eines justizspezifischen Textverarbeitungsprogramms (SoPart),
* Erteilung und Einholung von Auskünften,
* Aufnahme von Erklärungen,
* Fertigung von Verfügungsentwürfen,
* allgemeine Bürotätigkeit / Fristenbearbeitung,
* Mitarbeit im Empfangsbereich / Telefondienst und
* aufgabenorientiertes Einsetzen von Informations- und Kommunikationstechniken.
Erwartet werden:
* eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder entsprechende Berufserfahrung mit juristischer (Justizfachangestellte/r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r) oder anderer Qualifikation im Bereich der Bürokommunikation,
* Kenntnisse moderner Informations- und Kommunikationstechniken,
* soziales Verständnis,
* Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft und hohe Organisationsfähigkeit,
* Selbstsicherheit und Durchsetzungsvermögen,
* Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit,
* Belastbarkeit auch in Stress-Situationen,
* selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten und
* Bereitschaft und Fähigkeit zur Einarbeitung in neue Aufgabenfelder.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Ebenfalls ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte auf dem Postweg oder per E-Mail spätestens bis zum 25.04.2025 mit
* Lebenslauf
* Lichtbild
* beglaubigten Zeugnisabschriften
* sowie Unterlagen über Ihre bisherige Tätigkeiten an den:
Präsidenten des Landgerichts
- Verwaltung -
Heinitzstraße 42
58097 Hagen
oder
verwaltung@lg-hagen.nrw.de
Weitere Informationen zu dem Arbeitsfeld erhalten Sie bei der Leiterin der ambulanten Sozialen Dienste des Landgerichts Hagen Frau Sozialrätin Jessen unter 02331 37690-17 .
Bei Rückfragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an
* Frau Justizamtfrau Lücke
(02331 985-596)
oder per E-Mail: verwaltung@lg-hagen.nrw.de
Hinweis zum Datenschutz:
Mit Abgabe einer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten während des laufenden Bewerbungsverfahrens elektronisch gespeichert werden. Sofern Sie nicht ausdrücklich widersprechen, bleiben Ihre Daten für einen eventuellen späteren Gebrauch für die Dauer eines Jahres nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und werden erst dann automatisch gelöscht. Im Fall eines Widerspruchs erfolgt die Löschung gemäß den gesetzlichen Löschungsfristen bereits zwei Monate nach Abschluss des Bewerberverfahrens.