Informationen zum Job Diese Herausforderungen erwarten Sie: Als Beamtin / Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst sorgen Sie dafür, dass Gefangene feste Regeln des Miteinanders einhalten und resozialisiert werden, d. h. nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen. Sie strukturieren ihren Tag, unterstützen beim Sport, betreuen bei der Krankenpflege, wirken bei der Beurteilung mit und motivieren die Gefangenen, ihre individuellen Vollzugsziele zu erreichen. Sie reden, hören zu und helfen bei persönlichen Belangen. In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten sorgen Sie dafür, dass die Gefangenen im Vollzug verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben. Sie arbeiten regelmäßig im Schichtdienst (Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst) und auch an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen. Dafür haben Sie auch mal unter der Woche frei und können sich auf einen krisensicheren Arbeitsplatz in der Landesverwaltung verlassen. Ihre Qualifikationen: Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht Ihre Perspektiven bei uns: Sie werden zunächst in einem Beschäftigungsverhältnis eingestellt. Das Einstiegsgehalt wird anfangs entsprechend der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gezahlt; nach einer drei- bis viermonatigen Probezeit entsprechend der Entgeltgruppe 6. Innerhalb von drei Jahren erfolgen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Start der Ausbildung. Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW). Alle Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst erhalten derzeit außerdem einen Sonderzuschlag in Höhe von 50 % der Bezüge (Stand 1. Mai 2019). Nach bestandener Laufbahnprüfung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis sehr wahrscheinlich. Sie erhalten dann eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7. Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern genießen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung. Die Ausbildung: Die Laufbahnausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres, dauert zwei Jahre und erfolgt in wechselnden Blöcken. An der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal oder Hamm erhalten Sie Ihre theoretische Ausbildung (insgesamt neun Monate.) Sie erlernen u. a. die vollzugsrechtlichen Vorschriften und Regelungen, erhalten aber auch Einblicke in Kriminologie, Pädagogik oder Kommunikation und werden in Sicherungstechniken und Waffensicherung ausgebildet. Die praktischen Ausbildungsabschnitte absolvieren Sie bei mindestens zwei Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate). Dort lernen Sie unterschiedliche Vollzugsformen kennen, z. B. den Untersuchungshaftvollzug, den geschlossenen Erwachsenenvollzug, den offenen Vollzug, den Jugendvollzug oder den Jugendarrestvollzug. Richten Sie Ihre Bewerbung mit Anschreiben und (eigenhändig geschriebener) tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild letzte Schulzeugnisse, Berufsschul-/ Lehrzeugnisse, Zeugnisse beruflicher Tätigkeit bitte an: Justizvollzugsanstalt Münster Gartenstraße 26 48147 Münster