Wir suchen für unseren Bereich Stadtplanung und Bauordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Das Aufgabengebiet umfasst die Leitung der Abteilung „Verwaltung und Verfahren“ des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung mit der Führung von 13 Mitarbeiter:innen Bearbeitung Widerspruchs- und Klageverfahren in bauplanungs-, bauordnungs- und gebührenrechtlichen Streitverfahren Allgemeine und grundsätzliche Personalangelegenheiten des Bereichs bearbeiten Organisationsangelegenheiten des Bereichs bearbeiten Klärungen und Entscheidungen in Grundsatzfragen Betreuung von Rechtsreferendar:innen Erwartet werden der Abschluss als Dipl.-Verwaltungswirt:in (FH) / B.A. Public Administration bzw. Nachweis der Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder der Zweiten Angestelltenprüfung (Verwaltungsfachwirt:in) eine einschlägige mehrjährige Berufserfahrung sowie erste Führungserfahrung Kenntnisse des öffentlichen (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Gebührenrecht) und des privaten Baurechts aus beruflicher Tätigkeit Kenntnisse des Personal- und Mitbestimmungsrechts eine ausgeprägte Kommunikations- sowie Kooperationsfähigkeit gute EDV-Kenntnisse, insbesondere der Office-Anwendungen Freude, sich in komplexe verwaltungsrechtliche Fragen einzuarbeiten Für Beamt:innen Für die Übertragung dieses Beförderungsamtes ist die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen im Umfang von durchschnittlich mindestens 14 Stunden im Jahr erforderlich. Für die Berechnung des Durchschnitts werden die letzten 3 Jahre zugrunde gelegt. Näheres entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben A 8 / 2012 des Bereich Personal (abrufbar im Intranet). Da mit der Übertragung dieses Amtes die Übernahme einer Führungsfunktion verbunden ist, ist zusätzlich zu den Fortbildungsmaßnahmen nach § 9 (3) ALVO eine Führungskräftefortbildung im Umfang von mindestens 35 Stunden zu absolvieren, § 9 (4) ALVO. Dies gilt auch für Beamt:innen auf Probe in Ämtern mit leitender Funktion gem § 5 LBG. Ggf. ist die Führungskräftefortbildung innerhalb von 2 Jahren nach Übernahme der Führungsfunktion nachzuholen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben A 8 / 2012 des Bereich Personal (abrufbar im Intranet). Die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 41 Wochenstunden. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist die Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe A12 SHBesG möglich. Gerne können sich auch Tarifbeschäftige bewerben. Bei einem Zuschlag ist die Bewertung der Aufgaben erforderlich. Teilzeitarbeitsmodelle sind ggf. nach Absprache möglich. Die Hansestadt Lübeck verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Frauenförderplans. Da die Hansestadt Lübeck eine Erhöhung des Frauenanteils anstrebt, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei sonst gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerber:innen bevorzugt berücksichtigt. Die Hansestadt Lübeck ist bemüht, das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiter:innen zu fördern. Erfahrungen und Fähigkeiten aus ehrenamtlicher Tätigkeit, die als Qualifikation anhand des Stellenanforderungsprofils von Bedeutung sind, werden bei der Stellenbesetzung berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Bitte bewerben Sie sich bis zum 06. März 2025 über das Karriereportal der Hansestadt Lübeck (Zugang über Intranet) unter der Rundschreibennummer B 021 / 2025. Von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail bitten wir abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgesandt. Als Ansprechpartner:in für fachbezogene Fragen steht Ihnen Herr Schröder, Telefon 0451 / 122 ‑ 6100, in personalwirtschaftlichen Angelegenheiten Herr Pagell, Telefon 0451 / 122 ‑ 1196 zur Verfügung.