Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Beschäftigungs- oder Beamtenverhältnis zum Freistaat Sachsen stehen.
Über uns
Das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) ist das „Lohnbüro“ und die Pensionsbehörde des Freistaates Sachsen. Hier werden neben den Bezügen und sonstigen Geldleistungen für rund 120.000 Beschäftigte, Auszubildende, Beamte und Richter auch die Versorgungsbezüge für rund 15.000 Versorgungsberechtigte und Hinterbliebene abgerechnet. Als moderne, service- und leistungsorientierte Behörde bieten wir eine abwechslungsreiche, herausfordernde Tätigkeit in einem offenen und engagierten Arbeitsumfeld.
Interessante Aufgaben
Die Referatsleitung Versorgung verantwortet gemeinsam mit rund 30 Bediensteten in fünf Arbeitsgruppen die Aufgaben der Pensionsbehörde des Freistaates Sachsen. Dazu gehören insbesondere
1. die Festsetzung, Anordnung u. Abrechnung der Versorgungsbezüge und sonstigen Geldleistungen für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen
2. die Festsetzung und Zahlung von Alters- und Hinterbliebenengeld
3. die Erteilung von Versorgungsauskünften und die Anerkennung von Vordienstzeiten
4. die Wahrnehmung der dem Versorgungsträger obliegenden Aufgaben im Rahmen des Versorgungsausgleiches und
5. Aufgaben rund um die Versorgungslastenteilung bei Versetzungen von oder zu einem anderen Dienstherrn.
Der Dienstposten ist der Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegsebene zugeordnet. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Übernahme in ein Beamtenverhältnis. Im Beamtenverhältnis ist eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A14 SächsBesG möglich. Das Entgelt für Beschäftigte bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 14 TV-L möglich.
Der Dienstposten ist grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung (mind. 35h/Woche) geeignet.
Sie bringen mit
Von Ihnen werden zwingend erwartet:
6. einen Abschluss als Volljurist/in oder
7. ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Universitäts-Diplom, Master) in der Fachrichtung Rechtswissenschaften, z. B. als Master of Law oder vergleichbar
8. eine überdurchschnittliche Führungs- und Sozialkompetenz
Darüber hinaus verfügen Sie über:
9. ausgeprägte Entscheidungsfreudigkeit
10. ein hohes Maß an Verhandlungsgeschick und Dienstleistungsorientierung
11. herausgehobene Fähigkeit zum analytischen, prozess- und lösungsorientierten Denken
12. digitale Kompetenzen sowie die Bereitschaft, sich Wissen zu neuen Programmen anzueignen
13. Kenntnisse über Regelungen und die Systematik des Beamtenversorgungsrechts