Home Office - Regelung Vergütung gemäß Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) 30 Urlaubstage, Gleitzeit und weitere flexible Arbeitszeitmodelle Betriebliche Altersvorsorge und diverse Präventions- und Fitnessangebote Betriebsrestaurant, Parkplätze für Rad und Auto sowie Stromladestellen für Elektro-Autos Bikeleasing Verantwortlich für Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) Erstellung und Aktualisierung von Richtlinien in Zusammenhang mit dem Informationssicherheitsmanagementsystems Beratung der Fachbereiche im Themenfeld Informationssicherheit Mitwirkung in Projekten Dokumentation, Analyse und Nachbearbeitung von Informationssicherheitsvorfällen Durchführung von Risikoanalysen Durchführung von Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen Abgeschlossenes Studium der Informatik bzw. erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Bereich der Informationsverarbeitung mit entsprechenden Zusatzqualifikation Umfangreiche Kenntnisse in den Gebieten Informationstechnik und Informationssicherheit sowie des Risikomanagements Kenntnisse im Bereich des Datenschutzes Kenntnisse von einschlägigen Normen und Regelwerken im Bereich der Informationssicherheit, z.B. DIN ISO/IEC 2700x, BSI-Grundschutz, NIS2 KRITIS-Dachgesetz Sehr gute kommunikative Fähigkeiten und analytisches Denkvermögen Teamfähigkeit, Durchsetzungsstärke und Überzeugungsfähigkeit Sie möchten einen entscheidenden Schritt gehen und mit uns zusammen den Weg in eine digitale Zukunft gestalten? Wir freuen uns über Bewerbungen aller Geschlechter sowie geeigneter schwerbehinderter Menschen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die WSW-Unternehmensgruppe unaufgefordert zugesandte Bewerbungsunterlagen von Personalvermittlungsagenturen nicht akzeptiert und diese umgehend vernichtet. Die WSW-Unternehmensgruppe wird ohne entsprechende Rahmenvereinbarung keine Provisionszahlungen an Personalvermittlungsagenturen leisten. Sollte die WSW Unternehmensgruppe Kandidatenprofile von Personalvermittlungsagenturen erhalten, mit denen keine Rahmenvereinbarung besteht, und sollten diese Kandidatinnen zu einem späteren Zeitpunkt im Rekrutierungsprozess berücksichtigt oder eingestellt werden, entstehen dadurch keine Ansprüche auf Seiten der Personalvermittlungsagentur.